25.4424 · Interpellation · 2025-12-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 10. November 2025 gab Agroscope bekannt, in einem Innosuisse-Projekt eine pflanzliche Raclette-Alternative auf Basis von Sonnenblumenpresskuchen entwickelt zu haben. Diese Neuentwicklung wirft Fragen auf zu den Schwerpunkten des Kompetenzzentrums des Bundes für landwirtschaftliche Forschung und zur Rolle des Bundes bei der Finanzierung von Produkten, die unter Umständen direkt mit Schweizer Landwirtschaftsprodukten konkurrieren.
Agroscope hat den Auftrag, die Schweizer Landwirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen, damit sie wettbewerbsfähig und nachhaltig bleibt und die Ernährungssicherheit gewährleisten kann. Angesichts der derzeitigen Situation, in der die Milchwirtschaft stark unter Druck steht, stellt sich die berechtigte Frage, ob es dem erwähnten Auftrag entspricht, dass öffentliche Gelder für die Entwicklung pflanzlicher Ersatzprodukte für traditionelle Milchprodukte verwendet werden.
Die Kontroverse erinnert an die kürzlich geäusserten Bedenken, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten irreführend sein könnte, wenn die Codes und Bezeichnungen von Produkten tierischen Ursprungs für pflanzliche Alternativen übernommen werden (siehe Interpellation 24.3141). Ein «Raclette» ohne Milch ist ein Paradebeispiel für ein Produkt, das die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre führen könnte.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Hält es der Bundesrat für angemessen, dass mit öffentlichen Geldern die Forschung an Produkten gefördert wird, die direkt mit Schweizer Milchprodukten konkurrieren?
Ist er der Ansicht, dass die Entwicklung einer pflanzlichen Raclette-Alternative angesichts der Aufgaben und Ressourcen von Agroscope mit dessen Zielen und Schwerpunkten vereinbar ist?
Unter welcher Bezeichnung könnte eine derartige Alternative ohne Verwechslungsgefahr vermarktet werden, und welche Bezeichnungen wären nach geltendem Recht unzulässig?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1) Das genannte Projekt wurde von privaten Unternehmen initiiert und gemeinsam mit der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse zum grössten Teil finanziert. Die Förderung neuer Produkte ist ein Schwerpunkt von Innosuisse, Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Agroscope hat sich über 4 Jahre mit rund CHF 35'000 pro Jahr finanziell beteiligt. Der Anteil der Eigenleistungen von Agroscope an den totalen Projektkosten liegt bei weniger als 20 Prozent.
Gemäss Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) vom Mai 2022 «Alternativen im Schweizer Pflanzenbau» stammen die meisten Rohstoffe oder Halbfabrikate für die Herstellung von Milch- und Fleischersatzprodukten aus dem Ausland. Das Projekt schafft Grundlagen für die inländische Landwirtschaft und die erste Verarbeitungsstufe, um neue Wertschöpfungspotenziale aus neuartigen Produkten zu erschliessen. Erstens können Sonnenblumen aus hiesiger landwirtschaftlicher Produktion verwendet werden, zweitens stehen Rezeptur und Fermentationsverfahren interessierten Herstellern kostenlos zur Verfügung. Das Produkt kann danach sowohl von grösseren Herstellern als auch von kleinen Dorfkäsereien produziert werden. Damit könnten die Nischenmärkte für pflanzliche Käsealternativprodukte (<1% des Käseumsatzes) mit qualitativ hochwertigen inländischen Produkten bedient werden.
Zu 2) Eine gesunde und nachhaltige Ernährung ist eines von sechs Schwerpunktthemen im aktuellen Arbeitsprogramm von Agroscope. Die Entwicklung von Produkten und damit einer pflanzlichen Raclette-Alternative gehört nicht zu den prioritären Kernaufgaben von Agroscope, welche über das ordentliche Budget finanziert werden. Dieses wurde im Pflanzenbau insbesondere für die praxisnahe Forschung zum Schutz der Kulturen gestärkt. Agroscope beteiligte sich am vorliegenden Projekt, weil ein Interesse aus der Praxis vorhanden war, und es grösstenteils durch Innosuisse und die Umsetzungspartner finanziert wurde. Agroscope brachte sein langjähriges Know-how im Bereich der Fermentation von pflanzlichen und tierischen Produkten ein. Agroscope wird das Produkt weder selbst herstellen noch vermarkten.
Zu 3) Die Rechtsgrundlagen für die Bezeichnung von pflanzlichen Ersatzprodukten finden sich im Lebensmittelrecht. Die Vorgaben sollen verhindern, dass die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden. Das Verordnungsrecht regelt die Einzelheiten. Das Informationsschreiben 2020/3.1 «Vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft» des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt diese Bestimmungen aus.