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25.4546 · Motion · 2025-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bzw. das Staatssekretariat für Wirtschaft damit zu betrauen, die Einführung der staatlichen eID bzw. der AGOV-Identität systematisch für die digitale Unternehmensgründung und Verwaltung nutzbar zu machen. Dabei soll insbesondere geprüft und umgesetzt werden, wie die eID in die laufenden Arbeiten von EasyGov und EasyGov 2.0 integriert werden kann, um einen durchgängigen One-Stop-Shop-Ansatz nach dem Once-Only-Prinzip für Start-ups und KMU zu ermöglichen, von der Gründung über den HR-Eintrag bis zur Anmeldung bei Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer und weiteren administrativen Erstprozessen. Die Nutzung der e-ID soll dabei freiwillig erfolgen und bestehende analoge oder alternative digitale Verfahren nicht ausschliessen.

Begründung

Die Einführung der staatlichen eID ab 2026 schafft erstmals eine vertrauenswürdige, sichere und standardisierte digitale Identität für natürliche Personen in der Schweiz. Sie eröffnet grosses Potenzial, Verwaltungsprozesse effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Gerade bei der Unternehmensgründung, die heute mit hohem Admin-Aufwand verbunden ist, kann sie Medienbrüche reduzieren, Legitimationsprozesse vereinfachen und digitale Abläufe beschleunigen.

Das SECO ist als Betreiber von EasyGov seit Jahren für die Digitalisierung der behördlichen Prozesse im Unternehmensumfeld zuständig. EasyGov vereint bereits heute zentrale staatliche Dienstleistungen, und die Weiterentwicklung zu EasyGov 2.0 zielt auf ein stärker integriertes Verwaltungsportal ab.

Da Unternehmensgründungen mehrere Behörden betreffen, ist EasyGov der naheliegende Integrationspunkt für einen One-Stop-Shop-Ansatz. Das SECO verfügt über das notwendige Prozesswissen und die Plattforminfrastruktur, um die eID praxisnah einzubinden. Gleichzeitig bleibt EasyGov auf staatliche Leistungen fokussiert und tritt nicht in Konkurrenz zu privaten Angeboten.

Die Kombination aus eID, EasyGov 2.0 und dem Once-Only-Prinzip kann die Admin-Hürden für Startups und KMU deutlich senken. Dies stärkt die Innovationskraft, erleichtert Gründungen und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die Motion knüpft an laufende Arbeiten des SECO an und verlangt ausdrücklich kein neues Gesamtkonzept, sondern die konsequente Weiterentwicklung bestehender Projekte unter Nutzung der e-ID.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

EasyGov ist die zentrale Plattform der Bundesverwaltung für digitale Behördenleistungen für die Unternehmen und bereits heute in der Lage, behördenübergreifende Prozesse medienbrucharm abzubilden. Die strategische Neuausrichtung von EasyGov (EasyGov 2.0) zielt auf eine vereinheitlichte Interaktionslogik, verbesserte Nutzerführung, modulare Erweiterbarkeit sowie eine stärkere Prozessintegration über föderale Ebenen hinweg. In diesem Kontext ist die Nutzung der e-ID als standardisiertes Authentisierungs- und Legitimationsinstrument fachlich sinnvoll und strategisch kompatibel mit dem bestehenden Architektur- und Zielbild.

Die Unternehmensgründung ist einer der administrativ dichtesten Vorgänge im Unternehmenslebenszyklus. Die e-ID könnte hier wesentliche Effizienzgewinne ermöglichen, insbesondere bei der Erfassung von Personendaten, der Vermeidung redundanter Eingaben sowie der Vereinfachung von Legitimationsprüfungen gegenüber den Handelsregisterämtern, Ausgleichskassen, Versicherungsträgern und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV/MWST). Vor diesem Hintergrund erachtet das SECO den Einsatz der e-ID als vielversprechenden Hebel zur Effizienzsteigerung und zur weiteren Reduktion administrativer Hürden für Unternehmen.

Aufgrund dieses erkannten Potenzials hat das SECO bereits im Herbst 2025 eine Studie in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen des im September 2025 angenommenen E-ID-Gesetzes (BGEID; BBl 2025 20) auf EasyGov vertieft zu analysieren. Die Studie soll den konkreten Nutzen der e-ID für Funktionen und Prozesse in EasyGov aufzeigen und basierend auf geschätzten Umsetzungsaufwänden eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben. EasyGov setzt bereits heute auf die vom Bund bereitgestellte und priorisierte Login-Methode AGOV. Im Zusammenspiel mit AGOV wird die e-ID künftig als Loginfaktor (alternativ zur AGOV access App) verwendet werden können. Die Nutzung der e-ID wird dabei freiwillig erfolgen und bestehende analoge oder digitale Verfahren nicht ausschliessen.

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Stossrichtung der Motion und hat dies in seinen Antworten auf die Interpellation 25.4000 Grossen Jürg «Ineffiziente Bürokratie rasch reduzieren. Austausch mit Behörden für Unternehmen vereinfachen» und die Interpellation 25.4105 Revaz «Die Gründung und Verwaltung von Start-ups durch "Once only" mit Easygov vereinfachen» bereits ausgeführt. Die Integration der e-ID in EasyGov stellt einen logischen und zukunftsgerichteten Schritt dar, um die digitale Unternehmensadministration konsequent zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Da das SECO bereits eine Studie gestartet hat, mit dem Ziel die e-ID in die Funktionen und Prozesse von EasyGov zu integrieren, erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion bereits als erfüllt.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.