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Nationaler Finanzierungsfonds für Schutzunterkünfte und Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen

25.4706 · Postulat · 2025-12-18

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung eines nationalen Finanzierungsfonds zur strukturellen Sicherung von Frauenhäusern und begleitenden Schutzangeboten zu prüfen. Dieser Fonds soll:

  • den Kantonen Sockelbeiträge zur Deckung der Bereitstellungskosten von Schutzunterkünften bereitstellen,

  • auch Kantone ohne eigenes Frauenhaus in die solidarische Finanzierung einbinden,

  • zusätzliche Anschlusslösungen wie betreute Übergangswohnungen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus mitfinanzieren,

  • Mindeststandards für Qualität, Barrierefreiheit und interkantonale Koordination fördern.

Begründung

Frauenhäuser sind ein zentrales Element im Schutz vor häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Die SODK hat Empfehlungen für eine Sockelfinanzierung erarbeitet, doch mangelt es an deren verbindlicher Umsetzung. Die Finanzierung darf nicht dem Zufall kantonaler Prioritäten überlassen bleiben. Ein nationaler Fonds würde Planungssicherheit schaffen, kantonale Ungleichheiten ausgleichen und den Schutzauftrag der Schweiz gemäss Art. 8 und 23 der Istanbul-Konvention konkretisieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das mit dem Postulat ausgedrückte Anliegen: In allen Kantonen müssen Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen, um ein Ungleichgewicht bei den Leistungen, die potenziellen Opfern unbedingt zu gewähren sind, zu vermeiden. Der Vollzug der Opferhilfe sowie insbesondere die Bereitstellung von Notunterkünften (s. Art. 14 OHG; SR 312.5) fallen jedoch in die Zuständigkeit der Kantone. Diese treffen Massnahmen, um den Zugang zu Notunterkünften sowie Anschlusslösungen als auch deren Finanzierung zu verbessern. Die Verbesserung des Angebots und des Zugangs zu Notunterkünften ist auch eines der Ziele der Botschaft zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes, die der Bundesrat am 22. Oktober 2025 (BBl 2025 3332) verabschiedet hat. Er will die Kantone verpflichten, Notunterkünfte und Anschlusslösungen zur Verfügung zu stellen und dabei die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Opferkategorien zu berücksichtigen (Art. 14b E-OHG). Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat anlässlich ihrer Klausur im November 2025 beschlossen, im Kampf gegen häusliche Gewalt den Zugang zu Schutz- und Notunterkünften zu verbessern. Das SODK-Plenum verabschiedete drei Handlungsschwerpunkte (s. Beschluss der SODK vom 7. November 2025: www.sodk.ch > Themen > Opferhilfe > Schutzunterkünfte). Angesichts der kantonalen Zuständigkeit und der laufenden Revisionen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die im Postulat geäusserten Anliegen bereits berücksichtigt werden. Gleichzeitig erwartet er von den Kantonen, dass die entsprechenden Schutzunterkünfte vorhanden sind und betrieben werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.