25.4821 · Motion · 2025-12-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die zuständige Stelle damit zu beauftragen, die Fähigkeit des Bundes zur Erkennung, Analyse und Prävention ausländischer Einmischung, die darauf abzielt, die Information, die öffentliche Debatte und die demokratischen Prozesse in der Schweiz zu beeinflussen, im weiteren Kontext hybrider Bedrohungen zu strukturieren und nachhaltig zu stärken.
Zu diesem Zweck wird der Bundesrat beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste zu klären und gegebenenfalls anzupassen, um eine wirksame Analyse von FIMI-Phänomenen unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu ermöglichen, sowie die Koordination zwischen den betroffenen Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene zu verstärken.
Begründung
Die aktuelle geopolitische Krise geht mit einer Zunahme von Einflussnahme, Informationsmanipulation und kognitiver Kriegsführung einher. Diese Praktiken zielen darauf ab, demokratische Gesellschaften zu destabilisieren, die öffentliche Debatte zu polarisieren und das Vertrauen in die Institutionen zu schwächen. Sie stellen einen direkten Angriff auf die Souveränität und die demokratische Widerstandsfähigkeit der Schweiz dar.
Auf internationaler Ebene werden diese Phänomene als Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) bezeichnet. Mehrere Staaten haben ihre Kapazitäten in diesem Bereich ausgebaut. In diesem Zusammenhang ist das in Frankreich eingerichtete System VIGINUM, das der Aufdeckung und Analyse ausländischer Informationsmanipulationen im digitalen Raum dient, ein inspirierendes Beispiel für eine staatliche Strukturierung, ohne dass damit auf seine Eignung für den Schweizer Kontext vorgegriffen werden soll.
In der Schweiz bestehen bereits verschiedene Kompetenzen auf unterschiedlichen Ebenen, und kürzlich wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Schritte bestätigen die Bedeutung des Phänomens, und die vorliegende Motion zielt darauf ab, diese Arbeiten durch ein klares Mandat, eine explizite Rechtsgrundlage und eine verstärkte Koordination zu ergänzen, um ein nachhaltiges und verhältnismässiges Vorgehen gegen aktuelle ausländische Einmischungen unter Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit zu ermöglichen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat dankt der Motionärin für die Unterstützung der bereits laufenden Arbeiten.
Wie der Bundesrat in der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 darlegt, die er am 12. Dezember 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat, handelt es sich bei BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation um eine ernstzunehmende Bedrohung, die sich in den letzten Jahren verstärkt hat und weiter zunehmen dürfte. Die Abwehr hybrider Bedrohungen, zu denen BeeinfIussungsaktivitäten gehören, und die Stärkung der Resilienz von Gesellschaft und Staat sind einer der Schwerpunkte der Strategie. Der Bundesrat will deshalb auch entsprechende Massnahmen umsetzen.
Der Bundesrat hat in diesem Sinne im November 2025 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation eingesetzt, die die Arbeiten der Bundesverwaltung zum Thema koordiniert. Sie soll ein Lageverständnis zur Situation in der Schweiz und aktuellen Entwicklungen im Bereich BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation erarbeiten und kann dem Bundesrat Massnahmen zur Prävention, Kommunikation, Stärkung der Resilienz oder zur Abwehr von Angriffen vorschlagen. Zudem trägt sie zur Stärkung der nationalen und internationalen Kooperation und zur Sensibilisierung von Behörden und der Bevölkerung bei. Dabei berücksichtigt die IDAG, dass eine zu weitgehende staatliche Aktivität das Risiko birgt, Verunsicherung zu verstärken oder selbst Gegenstand von Misstrauen zu werden.
Die Motion greift den Arbeiten, mit denen der Bundesrat die IDAG beauftragt hat, und damit der Klärung des Handlungsbedarfs vor. Diese Arbeiten sollen abgewartet werden. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat daher im Zweitrat die Abänderung in ein Postulat beantragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.