25.7041 · Fragestunde. Frage · 2025-03-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Deckt das Verwertungsrecht auch Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht (z.B. auf Fotos) von Personen ab, die durch die Verbreitung des Werks in ihrer Persönlichkeit verletzt werden?
2. Falls nein: Gibt es eine Aufklärungspflicht der Verwertungsgesellschaften, dass die Nutzer auf diese Situation hinweist?
3. Falls nein: Wo könnte eine Aufklärungspflicht am einfachsten festgelegt werden? Bräuchte es eine Anpassung des URG oder könnte man dies direkt bei den Verwertungsgesellschaften einbringen?.