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25.7239 · Fragestunde. Frage · 2025-03-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Art. 15d, Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bieten die kantonalen Behörden Personen ab vollendetem 75. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf.
- Wie beurteilt der Bundesrat die Ausgestaltung dieser Untersuchung?
Gibt es kantonale Unterschiede?
- Würde der Bundesrat eine einheitliche Umsetzung befürworten?

Abklärung der Fahreignung (SVG). Gibt es kantonale Unterschiede? | Lexipedia | Lexipedia