25.7283 · Fragestunde. Frage · 2025-05-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seitens Bundesrat wurde bisher immer behauptet, die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV der WHO würden keine Verpflichtung zur Umsetzung von Massnahmen beinhalten.
Artikel 42 besagt jedoch: "Aufgrund dieser Vorschriften ergriffene Gesundheitsmassnahmen sind unverzüglich einzuleiten und abzuschliessen sowie transparent und unterschiedslos anzuwenden."
Ist die Schweiz wirklich vorbehaltlos frei, die IGV-Vorschriften nicht anzuwenden - ohne jegliche politischen/wirtschaftliche Konsequenzen?