25.7391 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Dazu gehören Massnahmen gegen «Fehlinformation und Desinformation» (ANNEX 1 A. Ziff. 2.c.vi, Ziff. 3.i).
- Handelt es sich bei diesen Regelungen wirklich um rein „technische Anpassungen von geringer Tragweite“, ist „keine Gesetzesänderung notwendig“ und gibt es „keine finanziellen Konsequenzen“?
- Wenn der Bundesrat meint, die Aufgaben der Nationalen IGV-Behörde könnten durch das BAG übernommen werden:
Wie ist dies ohne zusätzlichen Personalaufwand oder Vernachlässigung anderer Aufgaben umsetzbar?