25.7408 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mit Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems hat der Bundesrat per 2026 eine Obergrenze eingeführt und das jährliche Kostenwachstum im ambulanten Bereich auf 4% beschränkt.
Mit Blick auf EFAS, die aktuelle finanzielle Unterdeckung von 25% im spitalambulanten Bereich und angesichts eines jährlichen Kostenwachstums von rund 6% bei den Spitälern stellt sich die Frage:
Wie will der Bundesrat mit dieser Obergrenze die politisch gewollte Ambulantisierung und damit kostengünstigere Behandlungen fördern?