25.7442 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Warum ist der Bundesrat der Meinung, dass die Themen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) nicht unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen?
- Sind diese vertraglich explizit ausgenommen?
- Ist vertraglich ausgeschlossen, dass bei einer zukünftigen Anpassung dieser EU-Rechtsakte die Schweiz diese (neuen) Teile – aus EU-Sicht – trotzdem dynamisch übernehmen müsste?
Stellungnahme des Bundesrates
Entscheidend dafür, ob ein EU-Rechtsakt im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme in ein Abkommen übernommen werden muss, ist die Frage, ob er in den Geltungsbereich eines der Binnenmarktabkommen fällt. Es werden somit keine EU-Rechtsakte in die Abkommen übernommen, die sich ausserhalb des klar definierten Geltungsbereichs dieser Abkommen befinden. Weder die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSDR) noch die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) fallen in den Anwendungsbereich eines der Binnenmarktabkommen Schweiz-EU. Sie gehören damit nicht zum für diese Abkommen relevanten EU-Recht und müssten daher nicht übernommen werden. Entsprechend sind sie auch nicht Teil des Pakets Schweiz-EU.