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25.7504 · Fragestunde. Frage · 2025-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die OAAT hat von den Leistungserbringern über 400 Revisionsanträge erhalten. Ausserdem hat sie von sich aus fünf Schwerpunktthemen definiert:
- Hat die OAAT genügend Ressourcen, um die hohe Zahl von Anträgen und die eigenen Schwerpunktthemen sachgerecht und zeitnah zu bearbeiten?
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Ressourcen gegebenenfalls aufzustocken?
- Erachtet der Bundesrat eine Drittmittelfinanzierung als denkbar, z.B. über Gelder von unabhängigen Stiftungen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die OAAT AG wird durch die in der Organisation paritätisch vertretenen Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer eingesetzt und finanziert. Entsprechend müssen diese für die Aufgabe der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen im ambulanten Bereich – nämlich TARDOC und ambulante Pauschalen – ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sicherstellen. Im Gegensatz zum stationären Bereich fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage für eine direkte KVG-Finanzierung mittels zum Beispiel einem Fallbeitrag. Drittmittelfinanzierungen sind möglich, sofern diese rechtskonform sind sowie Unabhängigkeit und Transparenz gewährleistet sind. EDI und BAG stehen mit der OAAT AG auch zu dieser Thematik in regelmässigem Austausch.