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25.7554 · Fragestunde. Frage · 2025-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EFTA und Malaysia soll Bestimmungen zum geistigen Eigentum enthalten, die die Menschenrechte auf Nahrung und Gesundheit gefährden. Konkret geht es dabei um die Pflicht zur Einhaltung der 1991 aktualisierten Akte des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV 91) sowie um sogenannte TRIPS+-Bestimmungen. Die malaysische Zivilbevölkerung lehnt diese Bestimmungen ab.
- Wird der Bundesrat in diesem FHA auf die UPOV-Klausel und die TRIPS+-Bestimmungen verzichten?
- Falls nein, warum wurden diese Klauseln nicht in die FHA mit Indien und Thailand aufgenommen?
- Was hat Malaysia im Gegenzug dafür erhalten?