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25.7567 · Fragestunde. Frage · 2025-06-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Stellungnahme zur Mo. 24.3786 schreibt der Bundesrat: «Dem Verursacherprinzip wird heute insoweit Rechnung getragen, als Beiträge an Umweltschutzmassnahmen aus Mineralölsteuereinnahmen finanziert werden». Trotzdem empfiehlt er die Mo. 24.3776 über die Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung zur Ablehnung.
Wie wird in diesem Fall dem Verursacherprinzip Rechnung getragen, wenn ein Teil der Steuer, die dies bewirken soll, den Verursachern zurückerstattet wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stellungnahmen des Bundesrates auf die beiden erwähnten Motionen sind konsistent. Das Mineralölsteuergesetz sieht Steuerbegünstigungen für Treibstoffe vor, von denen die Land- und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei oder konzessionierte Transportunternehmen profitieren können. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 24.3776 Bertschy ausgeführt hat, haben die Rückerstattungen bei den betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Zudem profitieren die genannten Branchen nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Infrastruktur, die mit der Mineralölsteuer finanziert wird. Im Falle der biogenen Treibstoffe dient die Befreiung der Anreizsetzung, um ebendiese Treibstoffe als Brückentechnologie vermehrt in den Markt zu bringen.