25.7619 · Fragestunde. Frage · 2025-09-09
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Nach Art. 11 Abs. 2 BPR enthalten die «Erläuterungen des Bundesrates» stets den Abstimmungstext, damit sich das Volk ein umfassendes Bild über die Volksabstimmung und den tatsächlichen Vertragsinhalt machen kann. Sollten die über 2000 Seiten umfassenden EU-Verträge vors Volk kommen:
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass diese dann vollständig im Abstimmungsbüchlein enthalten sein müssen?
- Und dass zusätzlich auch alle 32 Schweizer Gesetzesänderungen vollständig abgedruckt werden müssen?