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25.7627 · Fragestunde. Frage · 2025-09-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Auf meine Ip. 25.3878 schreibt der Bundesrat, dass Massnahmen zur Risikoreduktion für Siedlungsgebiete in den Anwendungsvorschriften von Pestiziden festgelegt sind.
1. Um welche Massnahmen handelt es sich dabei?
2. Wird die effektive Wirkung dieser Massnahmen bzw. die effektive Belastung der Menschen in diesen Siedlungsgebieten systematisch überprüft?
3. Falls ja: was bedeutet in dem Fall «systematisch» und zu welchen Schlüssen kommt der Bundesrat, insbesondere bezüglich Abdrift?
Falls nein: warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Rahmen eines Zulassungs- oder Überprüfungsverfahrens von Pflanzenschutz-mitteln (PSM) werden unter anderem deren mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen in benachbarten Siedlungsgebieten geprüft. Gegebenenfalls werden in der Zulassung eines PSM produktspezifische Massnahmen verfügt, wie beispielsweise unbehandelte Pufferzonen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen. Für die Anwendung von PSM im Siedlungsgebiet ausserhalb landwirtschaftlicher Produktionsflächen gelten gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zudem weitere Beschränkungen. Hierfür ist insbesondere die toxikologische Einstufung des PSM ausschlaggebend. 2 und 3. Die Risikobewertungen für die Auswirkungen von PSM auf unbeteiligte Dritte basieren auf wissenschaftlich anerkannten Modellen, welche regelmässig aktualisiert werden. Die effektive Belastung der Menschen in Siedlungsgebieten wird nicht systematisch überprüft. Es liegen jedoch zwei aktuelle Studien vor, die sich mit der Belastung von Menschen durch PSM in der Schweiz befassen: die Pilotphase der Human Biomonitoring-Projekte mit Fokus auf Glyphosat (2023; www.bag.admin.ch/de/human-biomonitoring-projekte-die-pilotphase) sowie die PARVAL-Studie im Wallis (2025; https://www.swisstph.ch/de/projects/parval). Beide liefern wertvolle Erkenntnisse, sind jedoch aufgrund ihrer begrenzten Teilnehmerzahl bzw. geografischen Eingrenzung nicht als systematische Erhebungen im nationalen Sinne zu verstehen und bilden damit keine Grundlage für die Risikobewertung.