25.7779 · Fragestunde. Frage · 2025-09-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Verbot von TPO, das am 1. September 2025 in Kraft tritt, trifft zahlreiche selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Nagelpflege und -kosmetik hart, da sie gezwungen sind, noch verwendbare Lagerbestände zu vernichten. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten ist keine Übergangsfrist vorgesehen.
Hält es der Bundesrat nicht für angebracht, einen gewissen Aufschub zu gewähren, damit die Lagerbestände abgebaut werden können?