25.7880 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt auf meine Frage 25.7491 zu TFA: «Die verfügbaren Daten erlauben zurzeit noch keine genaueren Aussagen über die Anteile der verschiedenen Eintragswege.»
Wie ist der Bundesrat in der Lage, die Güterabwägung zu machen und basierend darauf problematische Stoffe zur Anwendung zuzulassen, wenn die Eintragswege bzw. die Verbreitung bzw. die Wirkung dieser Stoffe weitgehend unbekannt sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt aufgrund von Risikobeurteilungen für Mensch und Umwelt, nicht aufgrund einer Güterabwägung. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln wird geprüft, ob die zu erwartende Exposition von Mensch und Umwelt keine unannehmbaren Auswirkungen hat. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn dies erfüllt ist. Das Vorhandensein anderer möglicher Quellen und Eintragswege von Trifluoressigsäure (TFA) wird beim Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel nicht berücksichtigt.