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25.7908 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 12.9. den Auftrag für ein Rahmengesetz zur CO2-Entnahme und -Speicherung erteilt. Es fällt auf, dass die Medienmitteilung nichts zur Finanzierung sagt. Gleichzeitig ist der Postulatsbericht zu 23.3219 weiterhin hängig und überfällig.
Wann kommt der Postulatsbericht und werden diese Abklärungen ins Rahmengesetz einfliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zurzeit laufen die Arbeiten zur Frage, wie die Abscheidung und Speicherung von CO2 künftig geregelt werden soll. Dies umfasst auch die Finanzierung. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Arbeiten in die Vorlage zur Klimapolitik nach 2030 einfliessen zu lassen und das Postulat 23.3219 im Rahmen dieser Vorlage zu behandeln. Betreffend die Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung und die Umsetzung von Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 in Schweizer Kehrichtverwertungsanlagen existiert bereits heute eine Vereinbarung. Diese wurde 2022 zwischen dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) und dem UVEK abgeschlossen. Gemäss dieser Vereinbarung erarbeiten die Mitglieder des VBSA bis Ende 2025 eine Finanzierungslösung, um ihre Verpflichtung zur Erstellung einer Anlage zur Abscheidung und Speicherung von 100 000 Tonnen CO2 bis 2030 erfüllen zu können.