25.8007 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Inwiefern gefährdet das im neuen Landverkehrsabkommen vorgesehene Verbot staatlicher Beihilfen und die strenge Trennung von Infrastruktur und Betrieb die interne Quersubventionierung der SBB, mit der heute Gewinne aus profitablen Fernverkehrslinien zur Deckung von Defiziten im Regionalverkehr oder für den Unterhalt wenig genutzter Infrastruktur verwendet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Nationale Verkehre fallen nicht unter das Landverkehrsabkommen und somit auch nicht unter die Beihilfevorschriften der EU. Der Gewinn aus profitablen nationalen Fernverkehrslinien darf bereits heute nicht zur Deckung von Defiziten im regionalen Personenverkehr oder in der Bahninfrastruktur verwendet werden. Ein Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen könnte sich für Markttätigkeiten innerhalb des EU-Binnenmarkts allenfalls gezwungen sehen, die organisatorischen und buchhalterischen Voraussetzungen zu schaffen, um die beihilferechtlichen Risiken zu minimieren. Dabei geht es in erster Linie darum, dass internationale Angebote, die im Wettbewerb erbracht werden, nicht von nationalen Subventionen profitieren und somit Wettbewerbsvorteile erlangen. Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur ist vom Landverkehrsabkommen und somit von den Beihilferegeln nicht erfasst.