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25.8026 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Anpassung der LSVA an EU-Mautprinzipien (z.B. CO2-Klassen) und die Entscheidungsbefugnis des Gemischten Ausschusses die demokratische Kontrolle des Parlaments über diese wichtige Fiskal- und Lenkungsabgabe faktisch abschafft, da künftige Tarifanpassungen «dynamisch» nachvollzogen werden müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat basierend auf dem Landverkehrsabkommen CH-EU im Bereich der Schwerverkehrsabgabe das Recht, ein eigenständiges System zu führen. Das Landverkehrsabkommen setzt den Rahmen für dieses System. Die Schweiz ist damit nicht zur Übernahme von EU-Recht (z.B. EU-Mautprinzipien) in diesem Bereich verpflichtet. Der bisherige Prozess zur Anpassung der LSVA-Tarife sowie zur Ausgestaltung der Abgabekategorien bleibt auch mit der Vorlage zur Weiterentwicklung der LSVA sowie unabhängig vom mit der EU verhandelten Paket bestehen.

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