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25.8151 · Fragestunde. Frage · 2025-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortete wie folgt auf meine Motion 25.3730: Auf die Hersteller und Lieferanten der PFAS-haltigen Gegenstände oder Zubereitungen kann nach der aktuellen Gesetzgebung und gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung mangels Unmittelbarkeit nicht zurückgegriffen werden.»
In anderen Ländern beteiligen sich die Hersteller an den Sanierungskosten oder tragen sogar den Grossteil davon.
Hält der Bundesrat diesbezüglich eine Gesetzeslücke für gegeben?
Wenn ja: Was unternimmt der Bundesrat?
Wenn nein: Warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Im Ausland müssen sich PFAS-Hersteller an den Kosten für die Beseitigung der Umweltverschmutzung beteiligen – gibt es in der Schweizer Gesetzgebung eine Lücke? | Lexipedia | Lexipedia