25.8171 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 15. April 2025 nimmt das Staatssekretariat für Migration Rückführungen nach Afghanistan wieder auf. Diese Praxisänderung betrifft volljährige und gesunde Afghaninnen und Afghanen, die allein in der Schweiz leben. Die Änderung enthält keine Bezugnahme auf die Minderheiten, die vom Taliban-Regime verfolgt werden, das die UNO als terroristisch eingestuft hat.
Welche Garantien kann der Bundesrat geben, dass diese Praxisänderung nicht die Hazara-Gemeinschaft und andere in Afghanistan verfolgte Minderheiten betrifft?