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25.8241 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit den neuen EU-Verträgen wird die bisherige Schutzklausel angepasst. Neu sind für ihre Aktivierung schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme erforderlich, die auf die Anwendung des Abkommens zurückzuführen sind, d.h. auf die EU/EFTA-Zuwanderung. Fasst der Gemischte Ausschuss keinen Beschluss, kann die Schweiz bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen das Schiedsgericht anrufen (Art. 14a Ziff. 2 ÄP-FZA) - bei schwerwiegenden sozialen Problemen aber nicht.
Ist das richtig? Wieso?

Neue FZA-Schutzklausel: Wieso kein Schiedsgericht bei schwerwiegenden sozialen Problemen? | Lexipedia | Lexipedia