26.1018 · Anfrage · 2026-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wird der Anspruch auf Leistungen der IV, EL, Spitex und Kantone geprüft, durchlaufen Menschen mit Behinderungen den langwierigen, komplexen und oft belastenden Prozess der Bedarfsabklärungen. Dass ein Bedarf systematisch und umfassend geprüft werden muss, steht ausser Frage. Doch der heutige Prozess weist u.a. hinsichtlich Komplexität, Effizienz, Barrierefreiheit und Transparenz zahlreiche Mängel auf und steht somit auch in Konflikt mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Zu dieser Feststellung gelangt auch der Bericht «Unterstützung beim Wohnen zu Hause: Instrumente zur Bedarfsabklärung» im Auftrag des BSV (2023) und formuliert Verbesserungsvorschläge, darunter eine deutliche Komplexitätsreduktion, eine umfassende Informationspolitik und mehr Transparenz. Der Bericht betont das Innovationspotenzial und zeigt Entwicklungsperspektiven im Bereich Wohnen zu Hause auf. Damit thematisiert der Bericht einen elementaren Teil des selbstbestimmten Lebens, dessen Abklärungsinstrumente auch für andere Lebensbereiche wegweisend sein können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Das BSV signalisiert im Vorwort des erwähnten Berichts Bereitschaft, diese Herausforderungen anzugehen: welche Arbeiten laufen zur Überprüfung der heutigen Instrumente und bis wann darf mit Ergebnissen gerechnet werden?
Je nach Leistung setzen IV, EL, Spitex und Kantone verschiedene Bedarfsabklärungsinstrumente ein. Gibt es seitens des BSV einen systemübergreifenden Ansatz, gemeinsam mit den Kantonen unter Einbezug der interkantonalen Qualitätsstandards der SODK (2025) diese Abklärungsinstrumente besser zu koordinieren und ggf. mit einem einheitlichen Tool zu arbeiten?
Eine weitere Herausforderung besteht bei den periodischen Abrechnungen. Sie binden riesige Ressourcen bei Betroffenen, Versicherungen und Kantonen. Wie kann dieser administrative Aufwand mithilfe innovativer Technologien und künstlicher Intelligenz reduziert werden und wie können Mehrfachabklärungen über verschiedene Leistungssysteme hinweg möglichst vermieden werden?
Inwiefern verfolgt das BSV die Entwicklungen kantonaler Instrumente zur Bedarfserhebung (Herausforderungen und best practice) und ist er bereit, Pilotprojekte für koordinierte und einheitliche Bedarfsabklärungen zu fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
1-4.Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Er ist sich bewusst, dass die bestehenden Verfahren zur Bedarfsabklärung sowie die Vielfalt der Leistungen (insbesondere Invalidenversicherung [IV], Ergänzungsleistungen [EL], Spitex und kantonale Angebote) für die Betroffenen komplex und teilweise schwer nachvollziehbar sind. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat deshalb Arbeiten aufgenommen, um die Komplexität innerhalb der IV zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wird geprüft, die bestehenden Leistungen – namentlich die Hilflosenentschädigung, den Intensivpflegezuschlag und den Assistenzbeitrag – in einer neuen, einheitlichen Leistung zusammenzuführen. Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative soll daher mit der Änderung von Art. 68quater IVG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es dem BSV ermöglicht, entsprechende Pilotprojekte im Bereich Wohnen – einschliesslich der oben beschriebenen neuen Leistung und der Bedarfsabklärung – umzusetzen. Die entsprechende Botschaft wurde dem Parlament Ende Februar 2026 überwiesen. Die laufenden Reformüberlegungen innerhalb der IV zielen auch darauf ab, Prozesse zu vereinfachen und Doppelprüfungen zumindest innerhalb eines Leistungssystems zu reduzieren. Dabei wird einerseits geprüft, wie diese möglichst einfach und effizient ausgestaltet werden können, und andererseits, inwiefern der Einsatz neuer Technologien zur weiteren Vereinfachung beitragen kann. Dem Datenschutz sowie den Anforderungen an Transparenz, Datensicherheit und Qualitätssicherung wird besondere Beachtung zu schenken sein. Bei den EL werden die Empfehlungen und erhobenen Good Practices der Studie «Zugang zu Ergänzungsleistungen. Informations- und Anmeldungspraxis in den Kantonen» (2025; Nr. 7/25; https://forschung.soziale-sicherheit-chss.ch/wp-content/uploads/2025/12/07-25D-eBericht.pdf) systematisch verbreitet und in Fachgremien thematisiert, mit dem Ziel, ihre Umsetzung zu fördern. Ein einheitliches, verpflichtendes Abklärungsinstrument für alle Systeme (IV, EL, UV, Spitex und kantonale Leistungen) ist aufgrund der föderalen Zuständigkeiten jedoch nicht vorgesehen. Der Bundesrat setzt stattdessen auf eine verbesserte Abstimmung, Koordination und gemeinsame Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren.