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26.3056 · Motion · 2026-03-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um während des G7-Gipfels in Evian im Juni 2026 die Kontrollen an den Binnengrenzen der Schweiz wieder einzuführen, solange von den Unruhen, die dieses Ereignis unweigerlich begleiten werden, eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit der Schweiz ausgeht.

Begründung

Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) sieht Folgendes vor: Ist im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht, so ist diesem Mitgliedstaat unter aussergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen an allen oder bestimmten Abschnitten seiner Binnengrenzen für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, gestattet.

Angesichts der schweren Unruhen, zu denen es in der Schweiz am Rande des G8-Gipfels in Evian im Juni 2003 gekommen ist, wird deutlich, dass der G7-Gipfel, der ebenfalls im Juni 2026 in Evian stattfinden wird, eine Bedrohung darstellt, die gross genug ist, dass bereits jetzt eine solche Massnahme vorgesehen werden muss.

Entgegen der Auffassung, die der Bundesrat in seiner Antwort auf die Ip. Golay 25.4389 vertrat, sind die Voraussetzungen auch für eine – wenn auch nur vorübergehende – Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen während des G7-Gipfels offensichtlich gegeben, es sei denn, man möchte das Risiko eingehen, dass sich die Unruhen und Verwüstungen von 2003 wiederholen. Es ist unverantwortlich, sich diese Massnahme lediglich vorzubehalten, falls die Lage es erfordern sollte. Dies gilt umso mehr, als das Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit und der Kantonspolizeien in diesem Zeitraum auf die Unterstützung der Armee zählen kann, denn unter normalen Umständen reicht das Personal leider bekanntermassen nicht aus, um eine solche Aufgabe zu bewältigen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der bisherigen Arbeiten zur Vorbereitung des schweizerischen Sicherheitsdispositivs zum G7-Gipfel in Evian hat der Kanton Genf die Wiedereinführung von temporären und räumlich begrenzten Binnengrenzkontrollen beantragt. Diesen Antrag hat vom Bundesrat am 6. Mai 2026 genehmigt und vom 10. bis 19. Juni 2026 Grenzkontrollen an den terrestrischen und lakustrischen Binnengrenzen zu Frankreich eingeführt. Das Anliegen der Motion ist somit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.