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26.3070 · Motion · 2026-03-09

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des Nationalbankgesetzes, vorzulegen, damit ein Teil der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank während einer befristeten Dauer von fünf Jahren zweckgebunden zur Finanzierung der Schweizer Armee verwendet wird. Zu diesem Zweck ist vorzusehen, dass ein entsprechender Anteil der SNB-Gewinnausschüttungen vor der Verteilung an Bund und Kantone direkt der Finanzierung der Landesverteidigung zufliesst.

Begründung

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Der Krieg in der Ukraine und die zunehmenden geopolitischen Spannungen zeigen deutlich, dass auch die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit wieder stärker priorisieren muss. Eine glaubwürdige Landesverteidigung setzt eine langfristig gesicherte Finanzierung der Armee voraus.

Die Schweizerische Nationalbank schüttet regelmässig einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone aus. Gemäss der geltenden Vereinbarung erhalten Bund und Kantone zusammen in der Regel mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Über die letzten zehn Jahre betrachtet liegt die durchschnittliche Ausschüttung bei rund 3 Milliarden Franken jährlich, wovon rund zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund gehen.

Diese Mittel stellen ausserordentliche Einnahmen dar, die nicht aus der ordentlichen Steuerbelastung der Bevölkerung stammen. Eine befristete Zweckbindung eines Teils dieser Ausschüttungen würde es ermöglichen, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gezielt und situativ zu stärken, ohne zusätzliche Steuern zu erheben oder die Bundesfinanzen übermässig zu belasten.

Auch die Kantone haben ein unmittelbares Interesse an einer starken Armee. Im Krisen- oder Verteidigungsfall wären sie direkt betroffen: Die Sicherheit der Bevölkerung, der Schutz kritischer Infrastruktur und die Stabilität der Wirtschaft hängen wesentlich von einer funktionierenden Landesverteidigung ab.

Eine zeitlich befristete Umleitung eines Teils der SNB-Gewinnausschüttungen zugunsten der Armee trägt diesem gemeinsamen sicherheitspolitischen Interesse von Bund und Kantonen Rechnung und stärkt die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz in einer sicherheitspolitisch anspruchsvollen Zeit.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz. Er hat am 6. März 2026 eine entsprechende Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte in die Vernehmlassung gegeben. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen. Der Bundesrat will zunächst die Ergebnisse dieser Vernehmlassung auswerten und dann über das weitere Vorgehen befinden. Die Verwendung der Gewinne der SNB zur Finanzierung der Ausgaben der Armee lehnt der Bundesrat indes ab. Der Grundbetrag der Gewinnausschüttungen der SNB wird ordentlich zugunsten des allgemeinen Bundeshaushalts vereinnahmt. Allfällige Zusatzausschüttungen der SNB werden für den Abbau der Corona-Schulden als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Die Verwendung dieser Mittel zugunsten der Armee würde somit den Abbau der Corona-Schulden gefährden und/oder die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt vergrössern. Zudem sieht die Verfassung vor, dass der Reingewinn der SNB zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone geht. Die vorgeschlagene Finanzierung der Landesverteidigung zu Lasten des Kantonsanteiles würde daher eine Verfassungsänderung bedingen. Der Bundesrat hat bereits die Motion 25.4457 Dittli abgelehnt. Diese verlangte unter anderem die Mobilisierung von Kapitalreserven (Verkauf von Swisscom-Aktien) und dynamischen Einnahmen (Gewinne der SNB). Die vorliegende Motion ist in diesem Punkt vergleichbar und wird entsprechend abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.