26.3101 · Motion · 2026-03-12
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Statistik (BfS), eine systematische, anonymisierte Kriminalstatistik zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
Begründung
Die verfügbaren Kriminalitätsdaten sind fragmentiert: Kantone und Strafverfolgungsbehörden verwenden unterschiedliche Erhebungsdefinitionen, sodass nationale Vergleiche unzuverlässig sind. Wichtige Variablen wie die Staatsangehörigkeit in Relation zum Bevölkerungsanteil, Aufenthaltsstatus und sozioökonomische Merkmale werden entweder gar nicht systematisch erfasst oder nicht aggregiert und veröffentlicht. Folglich existieren keine belastbaren Überrepräsentationsquoten. Politische Debatten und operative Entscheide stützen sich somit vielfach auf Schätzungen, Einzelfälle oder selektive Auswertungen. Die fehlende Standardisierung der Erhebungen verhindert verlässliche nationale Vergleichszahlen und begünstigt damit politisch aufgeladene Vereinfachungen. In bisherigen Auswertungen erscheinen bestimmte Staatszugehörigkeiten auffällig überrepräsentiert. Dieser Befund kann nur mit systematisch erhobenen, nach Bevölkerungsanteil und Aufenthaltsstatus adjustierten Daten sachgerecht bewertet werden. Mikroaggregierte Daten sind Forschenden und unabhängigen Expertinnen und Experten nur sehr eingeschränkt zugänglich, wodurch Ursachenforschung, Wirksamkeitsprüfungen und evidenzbasierte Präventionsstrategien behindert werden. Dieser Datenmangel fördert Pauschalisierungen und Stigmatisierungen und unterminiert das Vertrauen der Öffentlichkeit in sachgerechte Politikentscheidungen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht regelmässig Statistiken im Bereich Kriminalität, darunter die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Strafurteilsstatistik, die Statistik der Jugendstrafurteile und des Jugendsanktionsvollzugs sowie die Statistik des Vollzugs von Sanktionen. Für die Produktion dieser Statistiken besteht eine Zusammenarbeit mit klarer Aufgabenteilung zwischen dem BFS und den verschiedenen Datenlieferanten, d. h. den kantonalen Polizeibehörden, den Kantonsgerichten (namentlich für das Strafregister), den Staatsanwaltschaften und den Kantonsbehörden. Sämtliche statistischen Daten sind auf der Website des BFS in Form von Tabellen oder Datenwürfeln frei zugänglich. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Strafurteilsstatistik und der Statistik des Vollzugs von Sanktionen werden auch die Nationalität und der Aufenthaltsstatus ausgewiesen. Darüber hinaus werden die statistischen Daten Forschenden zur Verfügung gestellt, sofern ihr Gesuch den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) entspricht. Es ist aus mehreren Gründen nicht möglich, eine einzige Statistik im Bereich der Kriminalität zu erstellen. Zum einen verteilen sich die Zuständigkeiten auf Bund, Kantone und die weiteren beteiligten Akteure (Polizei, Bundesamt für Justiz, Justizvollzugsanstalten, Strafvollzugsbehörden usw.). Sie alle verwenden ihre eigenen Systeme und Anwendungen sowie fachspezifische statistische Methoden. Damit die Daten international vergleichbar sind, werden sie zudem nach Massgabe des Europäischen Statistischen Systems erhoben, das ebenfalls differenzierte Statistiken zur Kriminalität generiert. Das BFS ist im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auch im Bereich Kriminalität stets bestrebt, seine Statistiken zu modernisieren, um die Daten zu harmonisieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Digitalisierungsprojekt Justitia 4.0, das Bund (Bundesgericht, Bundesanwaltschaft) und Kantone gemeinsam im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren durchführen und das darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und der Anwaltschaft effizienter zu gestalten. Die derzeitige finanzielle Lage und die vom Bundesrat angeordnete Aufgabenkürzung lassen momentan jedoch keine zusätzlichen Projekte zu.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.