26.3136 · Postulat · 2026-03-17
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Rolle die Invalidenversicherung (IV) bei der Unterstützung von Kindern mit Behinderungen im schulischen Kontext spielt und wie die Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung, Kantonen und weiteren Akteuren verbessert werden kann.
Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:
Welche Leistungen der Invalidenversicherung tragen heute dazu bei, dass Kinder mit Behinderungen am Unterricht der Volksschule teilnehmen können?
Wie sind die Schnittstellen zwischen Invalidenversicherung, kantonalen Bildungssystemen und Leistungen der Behindertenhilfe sowie weiteren Sozialversicherungen ausgestaltet?
Wo bestehen in der Rechtsordnung und in der Praxis Koordinations- oder Zuständigkeitsprobleme bei der Unterstützung von Kindern mit Behinderungen im schulischen Umfeld?
Welche Möglichkeiten bestehen, die Koordination von Bundes- und kantonalem Recht und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu stärken, damit Unterstützungsbedürfnisse frühzeitig erkannt und Unterstützungsleistungen kohärent und bedarfsgerecht bereitgestellt werden können?
Wie beurteilt der Bundesrat diese Fragen im Lichte der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Rechte des Kindes?
Begründung
Die Volksschule liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Gleichzeitig erbringt der Bund über die Invalidenversicherung wichtige Leistungen für Kinder mit Behinderungen, etwa medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Massnahmen der Frühintervention. In der Praxis treffen damit kantonale Bildungssysteme und bundesrechtlich geregelte Sozialversicherungssysteme unmittelbar aufeinander.
Für Familien, Schulen und Fachpersonen entstehen dadurch teilweise komplexe Schnittstellen. Eine gute Koordination zwischen Bildungssystem und Sozialversicherungen ist entscheidend, damit Kinder mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten und ihre schulische Entwicklung möglichst kontinuierlich gestalten können.
Die Schweiz hat sich zudem im Rahmen internationaler Übereinkommen verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, auch im Bildungsbereich. Es erscheint sinnvoll zu prüfen, wie das Zusammenspiel zwischen Sozialversicherungssystem und Bildungssystem funktioniert und ob Verbesserungen in der Koordination zwischen Bund und Kantonen angezeigt sind.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.