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Hirngesundheit stärken. Prävention, Eigenverantwortung und Leistungsfähigkeit gezielt fördern

26.3138 · Interpellation · 2026-03-17

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Neurologische und psychische Erkrankungen betreffen in der Schweiz einen erheblichen Teil der Bevölkerung und verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten sowie Produktivitätsverluste. Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass Prävention, Gesundheitskompetenz und frühe Interventionen im Bereich der Hirngesundheit wirksam sind und die Eigenverantwortung stärken können.

Der Bundesrat verweist in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion 25.4764 auf bestehende Strategien sowie auf den geplanten Bericht zum Postulat 25.4211 und erachtet zusätzliche Massnahmen derzeit als nicht angezeigt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Priorität misst der Bundesrat der Förderung der Hirngesundheit im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, Arbeitsmarkt und volkswirtschaftliche Entwicklung bei?

  2. Auf welcher Grundlage gelangt der Bundesrat zur Einschätzung, dass ein Abwarten weiterer Berichte gegenüber raschen, präventiven und kosteneffizienten Massnahmen vorzuziehen ist?

  3. Wie berücksichtigt der Bundesrat aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Prävention, Neuroplastizität und lebenslangem Lernen in seiner Politik?

  4. Inwiefern werden zentrale Einflussfaktoren wie Bewegung, Schlaf, Stress oder Mediennutzung in bestehenden Strategien wirksam adressiert?

  5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Gesundheitskompetenz im Bereich der Hirngesundheit breit zugänglich ist und die Eigenverantwortung aller Bevölkerungsgruppen stärkt?

  6. Welche Rolle misst der Bundesrat der Hirngesundheit im Kontext von Bildung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung bei?

  7. Wie will der Bundesrat den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung kognitiver Leistungsfähigkeit im Alter?

  8. Sieht der Bundesrat trotz föderaler Zuständigkeiten Potenzial, bestehende Initiativen besser zu koordinieren und Synergien effizienter zu nutzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. – 5. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Hirngesundheit für Leistungsfähigkeit, Arbeitsmarkt und Volkswirtschaft. Vor diesem Hintergrund wird die Vorbeugung entsprechender Erkrankungen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie; www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Nationale Gesundheitsstrategien > Nichtübertragbare Krankheiten) bearbeitet, indem Schutzfaktoren gestärkt und Risikofaktoren vermindert werden. Aktuelle Erkenntnisse zu Prävention, Neuroplastizität und lebenslangem Lernen fliessen ebenfalls in die NCD-Strategie, in die Bundesaktivitäten zur psychischen Gesundheit sowie in themenspezifische Aktivitäten nationaler Organisationen, wie zum Beispiel Gesundheitsförderung Schweiz, ein. Im Vordergrund steht dabei die Förderung eines gesunden Lebensstils und die Stärkung der psychischen Gesundheit. Der Massnahmenplan 2025–2028 der NCD-Strategie sieht zudem bereichsübergreifende Massnahmen vor, die zur Hirngesundheit beitragen. Es werden bereits zahlreiche Aktivitäten und Massnahmen umgesetzt, ohne dass weitere Berichte abgewartet werden müssen. Mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats 25.4211 Rumy «Stärkung der Eigenverantwortung durch Gesundheitskompetenz» werden die bestehenden Angebote im Bereich Gesundheitskompetenz dargelegt und die Optimierungspotentiale geprüft. 6. Die Integration expliziter Inhalte zur Hirngesundheit in die Aus- und Weiterbildungen der auf Bundesebene geregelten Gesundheitsberufe ist in den aktuellen gesetzlichen Grundlagen nicht vorgesehen. Diese Thematik kann jedoch fächerübergreifend in den Lehrplänen und in der beruflichen Praxis behandelt werden, und zwar in Verbindung mit den bestehenden Inhalten zu psychischer Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung. In Bezug auf die Fachkräftesicherung ist festzuhalten, dass gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) Arbeitgebende verpflichtet sind, die physische und psychische Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Psychosoziale Risiken infolge mangelhafter Gestaltung der Arbeit oder eines ungünstigen sozialen Umfelds am Arbeitsplatz führen zu Leistungsabfall. Dies erhöht die Risiken für Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen und schadet somit der Hirngesundheit. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat dazu Fachbroschüren (z. B. zu Stress und zu Burnout) publiziert. 7. Im Rahmen der Strategie Gesundheit2030 ist «gesund altern» eines von acht zentralen Zielen, mit einem Fokus auf dem Erhalt von Funktionsfähigkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Der Bund leistet im Rahmen der Umsetzung der NCD-Strategie sowie im Rahmen der Nationalen Plattform Demenz Beiträge zum Erhalt der Gesundheit älterer Menschen. Dabei übernimmt er Koordinationsaufgaben, erarbeitet Grundlagenwissen und stellt den Wissenstransfer sicher. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz bietet weiter verschiedene Programme und Massnahmen zur Förderung eines aktiven und gesunden Alterns an. 8. Gemeinsam mit den Kantonen, der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und weiteren Partnern (z. B. Gesundheitsligen) erarbeitet der Bund derzeit eine themenübergreifende Strategie, welche die nationalen Strategien NCD und Sucht ab 2029 ablösen soll. Dabei wird den komplexen Zusammenhängen zwischen nichtübertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischer Gesundheit Rechnung getragen. Das Potenzial einer Optimierung der Steuerung verschiedener gesundheitsfördernder Massnahmen, die auch die Hirngesundheit betreffen, wird im Rahmen dieser Arbeiten vertieft geprüft. Zudem werden Synergien mit dem Swiss Brain Health Plan (www.sfcns.ch >Swiss Brain Health Plan) genutzt. Dieser wurde 2023 von der Swiss Federation of Clinical Neuro-Societies (www.sfcns.ch) lanciert und verfolgt fünf strategische Ziele, darunter die Sensibilisierung der Bevölkerung, der Politik und der Fachwelt für die Bedeutung der Hirngesundheit und der präventiven Massnahmen. Abschliessend ist festzuhalten, dass die Ausgestaltung und Umsetzung spezifischer Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Diese können darin auch Massnahmen zur Gesundheitskompetenz in Bezug auf die Hirngesundheit berücksichtigen.