Sprachliche Zugänglichkeit der Medienkonferenzen des Bundesrates. Analyse der Optionen und der Kosten
26.3147 · Postulat · 2026-03-17
Bundeskanzlei
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Verbesserung der sprachlichen Zugänglichkeit der Medienkonferenzen des Bundesrates zu prüfen und einen Bericht zu verfassen, der die folgenden Punkte behandelt:
die verschiedenen verfügbaren technischen und organisatorischen Optionen (Simultandolmetschen, ganz oder teilweise maschinell generierte Untertitelung, Mischlösungen);
einen Kosten-/Nutzen-Vergleich der verschiedenen Lösungen, der die Investitionskosten, die Betriebskosten und die personellen Ressourcen aufzeigt;
einen Vergleich der Kosten unter Punkt 2 und der Kosten der heutigen Lösungen;
die Möglichkeit, solche Instrumente auf der Grundlage von objektiven Kriterien, wie der politischen Bedeutung der Medienkonferenz, der Bedeutung auf nationaler und internationaler Ebene oder der Tragweite für die Bevölkerung, wahlweise einzusetzen;
die Machbarkeit eines Pilotprojekts, mit dem solche Lösungen bei einem Teil der Medienkonferenzen des Bundesrates und der Bundesverwaltung getestet werden können.
Der Bericht soll weiter aufzeigen, ob es gesetzliche Grundlagen oder organisatorische Anpassungen braucht, und es soll darin für alle drei Amtssprachen die Möglichkeit einer Übersetzung in die Gebärdensprache in Betracht gezogen werden.
Begründung
Die Medienkonferenzen des Bundesrates sind ein zentrales Mittel zur Information der Öffentlichkeit. In einem mehrsprachigen Land ist der Zugang zu den Informationen in den verschiedenen Landessprachen ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung und des nationalen Zusammenhalts.
Dank des technologischen Fortschritts gibt es heute deutlich mehr Möglichkeiten für eine zugängliche Behördenkommunikation. Aufgrund der Antwort auf die Interpellation 25.4668 zeigt sich die Notwendigkeit einer vertieften Bewertung der verschiedenen technischen und organisatorischen Lösungen sowie von deren finanziellen Auswirkungen.
Der Bericht des Bundesrates soll einen systematischen Überblick über die bestehenden Optionen vermitteln und die Möglichkeit schaffen, die Kosten und den Nutzen transparent zu beurteilen, pragmatische Kriterien für den Entscheid festzulegen, wann simultanes Dolmetschen oder eine Untertitelung sichergestellt sein muss, und im Rahmen eines Pilotprojekts effiziente Modelle zu testen.
Mit einem schrittweisen Vorgehen auf der Grundlage von klaren und objektiven Kriterien könnte die Zugänglichkeit der Medienkonferenzen des Bundes verbessert werden, wodurch die demokratische Mitbestimmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesbehörden gestärkt würden; gleichzeitig bliebe ein verhältnismässiger Einsatz der öffentlichen Mittel gewährleistet.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die im Vorstoss angesprochene Bedeutung des Zugangs zu Informationen in den verschiedenen Landessprachen. Ihm ist wichtig, dass die Bevölkerung seine Informationen versteht und sich über seine Entscheide informieren kann. Der einfache Zugang zu diesen Entscheiden wird mit einem mehrsprachigen Informationsangebot im Internet gewährleistet. Die im Vorstoss genannten Optionen zur Verbesserung der sprachlichen Zugänglichkeit von Medienkonferenzen – Simultanübersetzungen, automatische oder halbautomatische Untertitelungen – können die sprachliche Verständlichkeit grundsätzlich erhöhen. Allerdings sind sie jeweils mit spezifischen Einschränkungen und Kostenfolgen verbunden: Simultanübersetzungen kosten zwischen 4'500 bis 7'800 Franken pro Medienkonferenz. Eine flächendeckende Anwendung würde jährliche Zusatzkosten von rund 300'000 bis 500'000 Franken verursachen. Infolge des vom Parlament beschlossenen Stabilisierungsprogramms 2017-2019 und der deswegen erforderlichen Sparmassnahmen werden die Medienkonferenzen des Bundesrats seit 2017 auf Youtube übertragen, wo dies kostenfrei möglich ist. Der Wechsel zu Youtube erlaubte jährliche Einsparungen von rund 200'000 Franken. Auf YouTube sind automatische Untertitel in den Amtssprachen bei Live-Übertragungen derzeit nicht in einer für den vorliegenden Anwendungsfall ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit verfügbar. Zwar bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, anderweitige Lösungen für Live-Untertitel einzusetzen, was jedoch im Gegensatz zu Youtube Betriebskosten verursacht. Die Erfahrungen der Parlamentsdienste, die hierfür eine eigene Streaming- und Untertitelungslösung einsetzen, zeigen zudem, dass die KI-gestützte Untertitelung bei Sprachwechseln und schnellen Frage-Antwort-Sequenzen, wie sie bei Medienkonferenzen typisch sind, fehleranfällig ist und die erforderliche inhaltliche Genauigkeit nicht durchgehend gewährleistet. Vorbereitende Massnahmen sowie eine nachträgliche Prüfung und Korrektur bleiben daher unverzichtbar und bedeuten zusätzlichen Personalaufwand. Die Ausführungen an Medienkonferenzen richten sich primär an Bundeshausjournalistinnen und -journalisten und andere regelmässige Nutzer wie Parteien und Verbände. Dieses Zielpublikum ist ein mehrsprachiges Arbeitsumfeld gewohnt und auf Simultan-Übersetzungen sowie Live-Untertitelungen nicht angewiesen. Deshalb sind die hohen Zusatzkosten und der Mehraufwand nicht zu rechtfertigen. Angesichts der vom Parlament im Dezember 2025 beschlossenen Sparmassnahmen im Bereich der Information der Öffentlichkeit sieht sich der Bundesrat verpflichtet, die hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Massnahmen mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis einzusetzen. Selektiv werden Medienkonferenzen bereits simultan übersetzt, insbesondere, wenn sie auf ein breites öffentliches Interesse stossen. Während der Covid-Pandemie war das der Fall, wobei damals zusätzlich Übersetzungen in Gebärdensprache angeboten wurden. Die damals gesammelten Erfahrungen zeigen, dass bei Bedarf situative Lösungen möglich sind, ohne dass dauerhafte Strukturen geschaffen werden müssten. Den allfälligen Erkenntnisgewinn aus einer weitergehenden Prüfung im Sinne des Vorstosses erachtet der Bundesrat für gering.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.