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Bundesrats-Erläuterungen zur Individualbesteuerung. Weshalb so stark vereinfachend und undifferenziert?

26.3167 · Interpellation · 2026-03-18

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Die Erläuterungen des Bundesrats zu den eidgenössischen Vorlagen werden von den Stimmberechtigten stark beachtet und sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Umsomehr ist es wichtig, dass der Bundesrat diese Erläuterungen umfassend und differenziert verfasst ohne irgendwelche Beeinflussungsabsichten,"sine ira et studio."

Diesen Pfad der Tugend hat der Bundesrat in den Erläuterungen zur Individualbesteuerung verlassen. Pauschal heisst es da beispielsweise bei der Ja-Empfehlung auf S.15: "Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleichbehandelt werden. Damit schafft es die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus bei den Steuern ab." Mit keiner Silbe erwähnt wird in dieser viel beachteten Ja-Empfehlung, dass die Heiratsstrafe in den Kantonen, Städten und Gemeinden bereits ganz oder teilweise abgeschafft ist und die Aussagen damit nur die Bundessteuern betreffen, deren Volumen viel tiefer ist als jenes der Kantons-, Stadt- und Gemeindesteuern.

Begründung

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist sich der Bundesrat der grossen Bedeutung der Abstimmungserläuterungen für das Vertrauen und die Entscheidfindung der Stimmberechtigten bewusst?

2. Weshalb hat der Bundesrat in seiner Ja-Empfehlung den Stimmberechtigten nicht mitgeteilt, dass die Heiratsstrafe in den Kantonen bereits heute ganz oder teilweise abgeschafft ist und es also nur noch darum geht, die Heiratsstrafe auf der Ebene der Bundessteuer abzuschaffen?

3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um solche Fehlleistungen in Zukunft zu vermeiden und das Vertrauen der Stimmberechtigten wieder zu festigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat weiss um die Bedeutung der Abstimmungserläuterungen für die Meinungsbildung. Er legt grossen Wert darauf, dass sie den vom Gesetzgeber in Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; 161.1) festgelegten Grundsätzen der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit entsprechen. Die VOX-Analysen, die nach jeder eidgenössischen Volksabstimmung erstellt werden, zeigen, dass oft über 80 Prozent der Stimmenden die Erläuterungen des Bundesrates nutzen und dass das Abstimmungsbüchlein für sie die wichtigste Informationsquelle ist, noch vor Zeitungen oder Fernsehen.

2. Die Abschaffung der Heiratsstrafe und des Heiratsbonus ist das zentrale Anliegen, das Bundesrat und Parlament mit der Einführung der Individualbesteuerung verfolgen. Darum hat es Eingang gefunden in die Empfehlung, die die Haltung von Bundesrat und Parlament in sehr wenigen Worten auf den Punkt bringen muss. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Individualbesteuerung eine steuerliche Gleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten schafft. Das heutige System mit gemeinsamer Besteuerung von Ehepaaren und individueller Besteuerung von unverheirateten Personen führt hingegen zwangsläufig zu ungleichen Steuerbelastungen. Sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen treten Konstellationen mit einer Heiratsstrafe oder einem Heiratsbonus auf. Kantone mit einem Teilsplitting oder einem Verheiratetentarif entlasten Ehepaare weniger stark als Kantone mit einem Vollsplitting. Kantone mit einem Vollsplitting wiederum entlasten Ehepaare im Vergleich zu unverheirateten Paaren, sodass sie in aller Regel steuerlich gegenüber Unverheirateten im Vorteil sind. Überdies gewähren die meisten Kantone den Splitting- oder Tarifvorteil für Ehepaare auch einem Elternteil eines unverheirateten Paares mit Kindern; dies kann dazu führen, dass ein Ehepaar mit Kindern gegenüber einem wirtschaftlich gleichgestellten unverheirateten Paar mehr Steuern bezahlt. Auf diese komplexe Ausgangslage wird auf Seite 53 der Erläuterungen zur Individualbesteuerung im Abschnitt «Ungleiche Steuerbelastungen» hingewiesen. Dort wird beschrieben, wie das heutige Steuersystem zu einer ungleichen Steuerbelastung von Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren führt. Es wird auch darauf verwiesen, dass Eheleute mit ähnlich hohen Einkommen in einem Teil der Kantone höher besteuert werden als unverheiratete Paare mit einer solchen Einkommensstruktur.

3. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Erläuterungen mit den in Artikel 10a BPR festgelegten Grundsätzen in Einklang stehen. Sie wurden, wie alle Erläuterungen des Bundesrates, von der Bundeskanzlei zusammen mit dem federführenden Departement in einem strukturierten Prozess erarbeitet. Die zuständigen Fachleute werden in diesen Prozess durchgängig eingebunden. Die Erläuterungen durchlaufen zudem eine Ämterkonsultation und ein Mitberichtsverfahren, werden also vielerorts innerhalb der Bundesverwaltung geprüft. Die Erläuterungen stützen sich auf die parlamentarische Debatte und diesbezügliche Grundlagendokumente, insbesondere die Botschaft des Bundesrates. Um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bestmögliche Entscheidgrundlagen zur Verfügung stellen zu können, hat der Bundesrat überdies am 27. September 2024 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) angefragt, ob sie einmalig die Datengrundlagen und Prozesse evaluiert, die auch in die Prognosen der Abstimmungserläuterungen einfliessen. Die EFK hat den Antrag angenommen.

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