26.3232 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.
Der Bundesrat stützt seine Klima-, Energie- und Verkehrspolitik in der Regel auf langfristige Perspektiven und Szenarien, etwa die Energie- oder Verkehrsperspektiven, sowie damit zusammenhängende Instrumente wie der Sachplan Verkehr. Diese Grundlagen bilden die Basis für politische, finanzielle, raum- und energieplanerische Entscheide mit langfristiger Wirkung.
Die Schweiz verfügt über international anerkannte Hochschulen. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Ausweitung des EHS auf Gebäude und Verkehr der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung sowie evidenz- und szenarienbasierte Ansätze angemessen berücksichtigt werden?
Wie werden Schweizer Forschungsinstitutionen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in welche Arbeiten einbezogen? Gibt es Mandate, Begleitgruppen, Konsultationen oder Peer-Reviews?
Wie werden Schweizer Hochschulen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in weitere für die Klimapolitik relevanten Grundlagen wie Verkehrsperspektiven 2060 und Energieperspektiven 2060 einbezogen?
Prüft der Bundesrat die Einsetzung eines institutionalisierten Verfahrens für einen strukturierten und transparenten Science-Policy-Austausch im Rahmen der Klimapolitik nach 2030?
Wie gedenkt der Bundesrat den Einbezug der Schweizer Wissenschaft künftig verbindlicher oder zumindest institutionell klarer auszugestalten, insbesondere im Hinblick auf komplexe, bereichsübergreifende Herausforderungen wie die Klimapolitik, welche die Raumplanung, Verkehrs-, Umwelt- und Energiepolitik gleichermassen betrifft?
Stellungnahme des Bundesrates
1-3) Das Bundesamt für Umwelt und das Staatssekretariat für Wirtschaft untersuchen die Auswirkungen der Einführung eines neuen Emissionshandelssystems (EHS) für Brenn- und Treibstoffe in einer vertieften Regulierungsfolgenabschätzung (RFA). Die Arbeiten folgen den Vorgaben der RFA-Richtlinien. Diese sehen unter anderem die Betrachtung verschiedener Handlungsoptionen und Szenarien vor. Zudem werden sich die Forschungsinstitutionen im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern können. Bei Bedarf wird das UVEK seine Überlegungen bereits vor der Vernehmlassung mit der Wissenschaft spiegeln. Es bestehen jedoch keine Mandate. Für die Erarbeitung von Grundlagen, wie zum Beispiel der Energieperspektiven, setzen die jeweils zuständigen Bundesämter in der Regel Begleitgruppen ein, in denen auch die Wissenschaft vertreten sein kann. 4 und 5) Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz vom 9. April 2024 hat das Ministerkomitee des Europarates die Schweiz eingeladen, die Einsetzung einer unabhängigen Stelle zur Begleitung der Klimapolitik zu prüfen. Die Schweiz wird das Ministerkomitee bis zur nächsten Überprüfung der Urteilsumsetzung, welche voraussichtlich im Dezember 2026 erfolgt, über den Stand ihrer Überlegungen informieren.