26.3245 · Postulat · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Nutzung des Schweizer Graslands in der AP 30+ besser berücksichtigt und gefördert werden kann, mit dem Ziel die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion ressourceneffizient, standortangepasst und tierfreundlich zu fördern.
Begründung
Die effiziente Nutzung des Grünlands und der Ressource Gras/Raufutter ist ein Schlüssel zur Förderung der inländischen Lebensmittelproduktion, Verbesserung der Ernährungssicherheit sowie Reduktion der Klimawirkungen der Schweizer Landwirtschaft. Dazu braucht es aber eine stärkere Ausrichtung auf graslandbasierte Produktionssysteme. Zudem besteht Handlungsbedarf bei der Gesundheit der Kälber (Reduktion Antibiotikaeinsatz), welcher durch das Abtränken auf dem Geburtsbetrieb oder einem Partnerbetrieb wesentlich reduziert werden kann. Kälber aus Milchviehherden, sollen ausserdem zu einem höheren Anteil grasland- und weidebasiert gemästet werden. Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion ist ressourceneffizient, denn sie erreicht die grösste Nettoproteinproduktion, reduziert die Flächen- und Nahrungsmittelkonkurrenz, trägt zur CO2 Sequestrierung durch Humusaufbau bei, fördert das Tierwohl und steigert die Biodiversität durch Weidehaltung (insbesondere auf Naturwiesen und im Sömmerungsgebiet).
Daher bitte ich den Bundesrat insbesondere folgende Vorschläge für bessere Anreizsysteme zu prüfen und die AP 30+ zu integrieren:
Gezielte Förderung graslandbasierter Milch- und Rindfleischproduktion sowie Verbesserung der Tiergesundheit durch Abtränkprämien und Weidemastbeiträge
Förderbeiträge für ressourceneffiziente Graslandnutzung (Indikator zu Nettoproteineffizienz)
Ganzheitliche Beratung zu Futterbau, Fütterung und Tiergesundheit
Förderung der Kooperation (überbetriebliche Zusammenarbeit) von Milchvieh-, Ammenkuh- und Weidemastbetrieben
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts» beauftragt, ihm bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) zu unterbreiten. Bei der Ausarbeitung der Vorlage soll berücksichtigt werden, dass das agrarpolitische Instrumentarium vereinfacht und der administrative Aufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Weiter soll stärker auf die Selbstverantwortung gesetzt werden, was bedeutet, dass die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft und Umwelt vermehrt ergebnis- statt massnahmenorientiert abgegolten werden sollen. Eine stärkere Ergebnisorientierung bedeutet weniger Handlungsanweisungen und mehr Zielvorgaben. Der Bundesrat wird im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ im Herbst 2026 entsprechende Vorschläge unterbreiten.Die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) ist für das Grasland Schweiz eine standortgerechte und nachhaltige Produktionsform. Sie wird heute mit GMF-Beiträgen in der Höhe von rund 110 Millionen Franken pro Jahr gefördert. Das Ziel dieser Beiträge ist eine effiziente und standortangepasste Nutzung von Wiesen- und Weidefutter in der Rindviehhaltung. Von den Beiträgen profitieren rund 28'000 Betriebe, die den Futterbedarf vorwiegend durch Gras, Heu, Emd und Grassilage decken. Mehr als 90 % der Milch- und Mutterkühe sind ferner entweder im Programm Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) oder beim Weidebeitrag angemeldet. Beide Programme schreiben von Mai bis Oktober mindestens 26 Mal pro Monat Auslauf auf eine Weide vor, wo sie einen wesentlichen Anteil ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken können. Die Ausgaben für diese beiden Programme betragen für alle Tierkategorien rund 238 Millionen Franken pro Jahr. Rund ein Viertel der Kühe werden zudem während rund 100 Tagen pro Jahr gesömmert und weiden somit ausnahmslos. Für die Förderung der Sömmerung und damit der Weide werden für alle Tierkategorien Sömmerungsbeiträge und Alpungsbeiträge im Umfang von jährlich rund 248 Millionen Franken ausgerichtet. Im Rahmen der Ausarbeitung der AP30+ wird der Bundesrat prüfen, wie die Direktzahlungen im Bereich des Tierwohls und der Weideförderung ergebnisorientierter ausgestaltet werden können. Zentral bei der Weiterentwicklung der Instrumente ist die Vereinfachung und eine administrative Entlastung. Ein Ausbau des Beitragssystems im Sinn des Postulats (zusätzliche Abtränkprämien, Weidemastbeiträge, Förderung der Kooperation von Milchvieh-, Ammenkuh- und Weidemastbetrieben etc.) würde jedoch die Komplexität des Direktzahlungssystems erhöhen und wäre mit zusätzlichem administrativem Aufwand für die Landwirtschaftsbetriebe und den Vollzug verbunden. Dies stünde im Widerspruch zum Parlamentsauftrags gemäss Motion 22.4251. Hinzu kommt, dass die Einführung neuer Förderungen aufgrund der angespannten Lage des Bundesfinanzhaushalts zulasten bestehender Beiträge finanziert werden müsste.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.