Lexipedia

26.3327 · Motion · 2026-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der WTO das Verfahren zur Senkung der Einfuhrkontingente für Wein um 50 Prozent sowie zur Erhöhung der Einfuhrzölle für Wein ausserhalb der Kontingente um mindestens 100 Prozent einzuleiten.

Begründung

Die derzeitigen Zollkontingente wurden 1995 auf der Grundlage der Einfuhren der Jahre 1986–1988 festgelegt und belaufen sich auf 170 Millionen Liter. Seither wurden sie nie angepasst. Das Kontingent von 170 Millionen Liter wurde nie erreicht. Es entspricht damit nicht der Marktrealität, zumal der Weinkonsum in der Schweiz stark zurückgegangen ist – von etwa 290–300 Millionen Litern zu Beginn der 2000er-Jahre auf 218 Millionen im Jahr 2024. Bis 2034 wird ein weiterer Rückgang um 20 bis 25 Prozent erwartet.

Diese Entwicklung betrifft insbesondere Schweizer Weine, deren Absatz deutlich stärker zurückgegangen ist als der Gesamtabsatz. Dies lässt sich insbesondere durch die zunehmende Konkurrenz durch ausländische Weine erklären, die oft günstiger sind und von ihren Herkunftsländern stark beworben werden, sowie durch die Entscheidung der Grossverteiler unseres Landes, preisgünstige ausländische Weine auf Kosten der lokalen Produzentinnen und Produzenten zu bevorzugen.

Um dieser Situation zu begegnen, ergreift der Bund verschiedene finanzielle Massnahmen: Fonds zur Förderung von Schweizer Weinen, Subventionen für die Rodung von Rebflächen, Aufteilung der Kontingente. Diese Fördermassnahmen reichen aber nicht aus. Die derzeitige Situation widerspiegelt ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Zollkontingenten und dem tatsächlichen Konsum.

Daher ist es notwendig, diese Zollzugeständnisse im Rahmen eines von der WTO vorgesehenen „Dekonsolidierungsverfahrens“ zu überprüfen, dank dem die Kontingente verringert und die Zölle angehoben werden können.

Eine solche Anpassung soll darauf abzielen, die Schweizer Weinproduktion besser zu schützen, die negativen Auswirkungen von Importen zu begrenzen und das Knowhow der Weinbauberufe zu bewahren. Die Europäische Union, die ähnliche Massnahmen für Stahl in Erwägung zieht, zeigt, dass dieses Instrument bereits auf internationaler Ebene zum Einsatz kommt.

Der aktuelle Trend geht in Richtung einer Lockerung der Kontingente. Auch die Schweiz sollte ihre Bedingungen stellen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit schon öfters (Motionen Freysinger 12.3482, Hiltpold 12.3726 und Nicolet 19.4410) zu Vorschlägen zur Senkung des im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegten Zollkontingents für Wein geäussert. In seinen Stellungnahmen wies er wiederholt darauf hin, dass das Zollkontingent die Verpflichtung der Schweiz konkretisiert, die Einfuhr von jährlich 170 Millionen Liter Wein zu den Bedingungen zu garantieren, die vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen im Jahr 1995 galten. Das Zollkontingent für Wein wurde im Einklang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde erarbeiteten Regeln ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986–1988 berechnet. Diese Verpflichtungen müssten neu verhandelt werden, um das Volumen des Weinzollkontingents zu senken und die Zollansätze ausserhalb des Kontingents zu erhöhen. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT, SR 0.632.21) müssten entsprechende Anpassungen der Verpflichtungen mit allen WTO-Mitgliedern verhandelt werden, deren Interesse als Hauptlieferant anerkannt ist. Es müsste eine Einigung erzielt werden, mit der die Zugeständnisse auf einem Stand gehalten werden, der insgesamt nicht weniger günstig ist als gemäss aktuellem Abkommen. Eine solche Einigung könnte Zugeständnisse in Form einer Senkung der Zollansätze oder einer Erhöhung der Zollkontingente für gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse (Milch, Früchte, Gemüse, Fleisch usw.) umfassen. Der Bundesrat war stets der Ansicht, dass es aufgrund der zu erwartenden Ausgleichsforderungen in Form zusätzlicher Zollkonzessionen weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Wirtschaft insgesamt sei, Verhandlungen in der WTO über eine Senkung des Zollkontingents aufzunehmen. In der Stellungnahme zur Interpellation Feller 25.4140 teilte der Bundesrat allerdings mit, dass er einen entsprechenden Antrag sorgfältig prüfen würde, sollten sich die interessierten Kreise auf solche Ausgleichsmassnahmen einigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.