26.3362 · Motion · 2026-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mit den USA die Aufnahme von Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen über Datenzugriffe unter dem US CLOUD Act zu sondieren. Ziel ist die Gewährleistung von sicheren Datenzentren und Cloud-Infrastrukturen für den modernen digitalen Gaststaat Schweiz. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Sondierungen soll der Bundesrat ein entsprechendes Verhandlungsmandat ausarbeiten und dieses den Aussenpolitischen Kommissionen vorlegen.
Begründung
Die Schweiz ist ein wichtiger Standort für internationale Organisationen und eine bedeutende Drehscheibe für die humanitäre Zusammenarbeit. Um diese Rolle auch in Zukunft verlässlich wahrnehmen zu können, sind Fortschritte im Bereich der technischen Infrastrukturen und Cyber-Resilienz und Datensicherheit unabdingbar. Die USA – u.a. Hauptsitz der UNO – haben 2018 den CLOUD Act in Kraft gesetzt, der US-Strafverfolgungsbehörden zur Verhinderung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten den Zugriff auf extraterritoriale Daten ermöglicht. Dies schafft für den Gaststaat Schweiz Rechtsunsicherheit und erhöht das Risiko eines Vertrauensverlusts, insbesondere für die digitale Zusammenarbeit, die von hier aus mit globalen Partnerorganisationen geleistet wird. Auch im humanitären Bereich. Der US CLOUD Act sieht vor, dass Länder mit den USA ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes bilaterales Abkommen über Datenzugriffe (Executive Agreement) verhandeln. Durch entsprechende Abkommen haben Länder wie das Vereinigte Königreich und Australien den Zugang zu öffentlichen Sektor-Daten vor ausländischen Zugriffen geschützt und die gegenseitige Rechtshilfe geregelt. Der Bundesrat hat die Möglichkeit eines Abkommens schon verschiedentlich als vorteilhaft bezeichnet, dieses jedoch nicht mit Nachdruck verfolgt (siehe u.a. Gutachten des BJ 2021). Die Dringlichkeit ist heute hoch: Im aktuellen geopolitischen Umfeld ist es entscheidend, dass sich die Schweiz als «sicherer Hafen» für sensible Daten positionieren kann. Davon profitieren insbesondere auch die guten Dienste der Schweiz.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung zur Wichtigkeit eines effektiven Schutzes des Digitalstandorts Schweiz, sowohl gegen unerlaubte Datenzugriffe aus dem Ausland sowie durch Gewährleistung einer effizienten grenzüberschreitenden Strafverfolgung im Cyberraum. Darum hat er am 9. April 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Schaffung entsprechender Gesetzesgrundlagen zu prüfen und zu evaluieren, ob in diesem Bereich enger mit der EU zusammengearbeitet werden kann (https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=105595).Das EJPD erarbeitet derzeit mit anderen Departementen sowie einer verwaltungsexternen Arbeitsgruppe, in der IT-Diensteanbieter, Strafverfolgung, Zivilgesellschaft, Verbände und Wissenschaft vertreten sind, einen Vorentwurf für ein entsprechendes neues Bundesgesetz. Dieses soll die Basis bilden für Staatsverträge mit anderen Staaten. In einem ersten Schritt orientiert sich die Schweiz dabei an der Lösung der EU, deren «e-Evidence»-Gesetzgebung den gleichen Gegenstand regelt wie der CLOUD Act der USA.Die Analyse des Bundesamts für Justiz (BJ) zum CLOUD Act vom 17. September 2021 zeigt auf, dass ein bilaterales Abkommen mit den USA unter dem CLOUD Act kaum mit den Standards des schweizerischen Rechts im Bereich des Grundrechts- und Datenschutzes vereinbar wäre. Die Verfahren des CLOUD Act, die dem angloamerikanischen «common law» entspringen, funktionieren anders als jene des schweizerischen bzw. kontinentaleuropäischen «civil law». Darum haben bisher ausser dem Vereinigten Königreich und Australien, welche ähnliche Rechtssysteme wie die USA haben, keine anderen Staaten entsprechende Abkommen mit den USA abgeschlossen. Ein bilaterales Abkommen mit den USA würde die Schweiz im jetzigen Zeitpunkt nicht nur isolieren und die justizielle Zusammenarbeit im Schengenraum deutlich erschweren, sondern brächte ein erhebliches Risiko im Bereich des Schutzes der schweizerischen Souveränität und der verfassungsrechtlich garantierten Privatsphäre mit sich, da US-amerikanische Zugriffe auf Personendaten in der Schweiz mit einem solchen Abkommen grundsätzlich legitimiert würden. Dies hätte ebenfalls zur Folge, dass die EU die von ihr anerkannte Angemessenheit des schweizerischen Datenschutzniveaus in Frage stellen könnte. Heute stehen solchen Datenzugriffen die schweizerische Souveränitätsschutzklausel (Art. 271 des Strafgesetzbuches [StGB, SR 311.0], verbotene Handlungen für einen fremden Staat) und das schweizerische Datenschutzrecht entgegen.Der Bundesrat hat die Dringlichkeit der Thematik des direkten Datenzugriffs aus dem Ausland auf Daten in der Schweiz erkannt und die involvierten Departemente arbeiten an einer entsprechenden Lösung. Er hat entschieden, als ersten Schritt exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission zu einem möglichen Abkommen mit der EU zu dieser Thematik zu priorisieren und sich bei der Ausgestaltung des nationalen Rechtsrahmens am EU-System zu orientieren. Diese Gespräche werden mit den weiteren Schengen-assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) koordiniert und gehen in eine vielversprechende Richtung. Eine solche Orientierung am EU-System schafft die erforderliche Rechtssicherheit und wahrt gleichzeitig die schweizerischen und europäischen Standards im Bereich des Daten- und Grundrechtsschutzes. Die Möglichkeit eines späteren Abkommens mit den USA wird dabei nicht ausgeschlossen. Jedoch strebt die Schweiz ein solches Abkommen aus verschiedenen Gründen nicht im Alleingang an, sondern erst zu einem Zeitpunkt, in dem das grundsätzliche Zusammenwirken zwischen den europäischen und angloamerikanischen Systemen im Bereich des grenzüberschreitenden Zugriffs auf Daten im Rahmen von Strafverfahren geklärt ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.