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Aufnahme von Kindern aus dem Gaza-Streifen. Sind die Begleitpersonen inzwischen untergetaucht?

26.3365 · Interpellation · 2026-03-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wer hat die Auswahl der Kinder und ihrer Begleitpersonen vorgenommen und nach welchen Kriterien erfolgte diese Auswahl?

  2. Welchen ausländerrechtlichen Status haben die Kinder und die Begleitpersonen gegenwärtig?

  3. Trifft es zu, dass einzelne Begleitpersonen inzwischen untergetaucht sind und falls ja: Bei wie vielen Personen ist der Aufenthaltsort derzeit unbekannt und welche Massnahmen wurden dagegen ergriffen?

Begründung

Ende 2025 hat die Schweiz verletzte Kinder aus dem Gaza-Streifen zur medizinischen Behandlung aufgenommen. Insgesamt sind gemäss dem Bund 20 Kinder sowie 78 Begleitpersonen in die Schweiz eingereist und auf verschiedene Kantone und Spitäler verteilt worden.

Da im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens insgesamt nahezu hundert Personen aus einem Kriegsgebiet aufgenommen wurden, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen, des Aufenthaltsstatus sowie der Kontrolle dieser Personen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Auswahl der 20 verletzten Kinder erfolgte nach medizinischen Kriterien. Die Evakuierung wurde für besonders vulnerable, aber transportfähige Kinder geplant, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen und deren Überlebenschancen intakt waren.Verschiedene Akteure waren bei der Auswahl der Kinder beteiligt. Die Schweizer Behörden arbeiteten eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen, welche eine Liste mit Patientenprofilen zur Verfügung stellte. Die Schweiz nahm eine Abstimmung hinsichtlich der Behandlungskapazitäten und medizinischen Spezialisierungen der behandelnden Spitäler in den Kantonen vor. Zur Analyse der verfügbaren Patientinnen- und Patientendaten und der Prüfung einer möglichen Behandlung in der Schweiz stand ein «Medical Board» zur Verfügung, welches sich aus Spezialistinnen und Spezialisten verschiedener Schweizer Spitäler mit Erfahrung in humanitären Settings zusammensetzte. Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass die aufnehmenden Spitäler auf die medizinische, finanzielle und logistische Herausforderung entsprechend vorbereitet waren. Bei den als Begleitpersonen eingereisten 78 Familienangehörigen handelt es sich um 42 Kinder und 36 Erwachsene. Die Einreise der Familienangehörigen wurde bewilligt, weil die Kinder aufgrund ihrer Minderjährigkeit auf sorgeberechtigte Personen angewiesen sind und die Begleitung durch vertraute Familienangehörige sowie die Wahrung der Familieneinheit für das Kindeswohl unabdinglich sind. 2. Alle eingereisten Personen haben ein Asylgesuch gestellt. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Steinemann 25.4214 «Einfliegen von Palästinensern in die Schweiz» festgehalten hat, werden die Asylverfahren einzelfallspezifisch und nach geltendem Recht und geltender Praxis durchgeführt. Die Regelung des Aufenthalts richtet sich nach dem Ausgang des Asylverfahrens. Das Staatssekretariat für Migration hat bisher (Stand: 21. April 2026) für 37 Personen eine vorläufige Aufnahme verfügt, wovon für 12 Personen derzeit eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist. 61 Personen befinden sich aktuell im Asylverfahren; fünf von ihnen sind als Staatenlose anerkannt worden und haben somit Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach Artikel 31 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20). 3. Der Bund verfügt über keine Informationen, wonach Begleitpersonen aktuell unbekannten Aufenthalts seien.