Lexipedia

26.3385 · Motion · 2026-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich mit der Europäischen Union und seinen Partnerstaaten abzustimmen, um Internetsperren und digitale Repression durch gezielte Massnahmen zu bekämpfen.

Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt, jene Programme zu stärken, welche der Zivilgesellschaft in den betroffenen Staaten einen möglichst sicheren und beständigen Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen ermöglichen, insbesondere durch die Unterstützung bei der Bekämpfung von Internetsperren und die Förderung unabhängiger Informationskanäle.

Begründung

Die Demonstrationen der iranischen Bevölkerung, ursprünglich ausgelöst durch die steigende Inflation, weiteten sich Anfang 2026 in zahlreichen Städten rasch aus zu Protesten für die Freiheit der Bevölkerung und gegen das im Iran herrschende Mullah-Regime. Am 8. Januar 2026, nachdem der Bevölkerung der Zugang zum Internet gesperrt worden war, wurden zahlreiche Demonstrantinnen und Demonstranten vom Korps der Revolutionsgarden getötet, oft durch Schüsse aus nächster Nähe. Nach Angaben von NGOs gab es in der iranischen Bevölkerung 6000 Todesopfer, nach Angaben des Gesundheitsministeriums sogar 30 000 – und das innerhalb von nur 48 Stunden.

Diese vollständige Internetsperre könnte sich bei neuen Demonstrationen oder Mobilisierungen durchaus wiederholen. Auch andere Regierungen schränken den Internetzugang ihrer Bevölkerung stark ein.

Unabhängig davon, in welchem Land solche Einschränkungen und Sperren gelten: Der Zugang zum Internet ist für die Information, den Austausch und die Interaktion essenziell. Der Bevölkerung den Zugang zum Internet zu verwehren, ist ein schwerwiegender Verstoss gegen die Grundrechte. Die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie sowie die Linderung von Not in der Welt gehören zu den Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik (Art. 54 Abs. 2 BV).

Eine Regierung darf Internetsperren nicht als Druckmittel verwenden, um ihre Bevölkerung zu isolieren und sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu unterdrücken. Der Bund setzt sich für ein digitales Umfeld ein, das allen zugutekommt, insbesondere innerhalb der Vereinten Nationen. Im Anschluss an den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft im Dezember 2025 bekräftigte die Schweiz, dass der digitale Raum offen, inklusiv und den Menschenrechten verpflichtet bleiben muss.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die in dieser Motion geäusserte Besorgnis über die Internetbeschränkungen einiger Staaten und deren Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, namentlich die Meinungsäusserungsfreiheit und den Zugang zu Informationen. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im digitalen Raum ein. Sie engagiert sich vor allem im Rahmen der Folgemassnahmen zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) und in der Freedom Online Coalition (FOC), deren Vorsitz sie 2026 innehat. Dabei unterstützt sie Initiativen zur Förderung der Informationsfreiheit sowie den Zugang zu unabhängigen Quellen. Sie war insbesondere federführend bei der gemeinsamen Erklärung (EN) vom 4. Februar 2026, mit der die iranischen Behörden aufgefordert wurden, den Zugang zum Internet und zu den Kommunikationsdiensten wiederherzustellen. Die zuständigen Dienststellen des EDA führen einen regelmässigen Dialog über Menschenrechtsthemen mit den Dienststellen der Europäischen Union, bei dem auch die Menschenrechte im digitalen Raum angesprochen werden. Zudem hat der Bundesrat die Sanktionen der EU gegenüber den für die Repression im Internet verantwortlichen Personen im Iran übernommen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Anstrengungen mit den bestehenden aussenpolitischen Instrumenten weitergeführt werden sollten, insbesondere durch die internationale Zusammenarbeit in multilateralen Gremien. Er weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung direkter technischer Massnahmen zur Umgehung von Internetsperren anderer Staaten komplexe Fragen aufwirft, vor allem in Bezug auf die Souveränität der Staaten, die Neutralität sowie die Durchführbarkeit und operative Effizienz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.