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26.3388 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche koordinierende Rolle übernimmt der Bund, um Mindeststandards und eine gewisse Einheitlichkeit bei Schulungen in Verkehrssicherheit, Brandschutz und Notfallkompetenz sicherzustellen?

  2. Welche kantonalen Modelle gelten in den Bereichen Verkehrssicherheit und Brandschutz (inkl. Zusammenarbeit mit Feuerwehren) als Best Practice?

  3. Werden Verkehrsschulungen – insbesondere jene durch Polizeikorps – regelmässig evaluiert und an neue Entwicklungen angepasst?

  4. In welchen Kantonen sind neue Mobilitätsformen (Trendfahrzeuge wie E-Trottinetts) Bestandteil der Verkehrserziehung?

  5. Wie ist die Schulung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe und Notfallverhalten geregelt?

  6. Was hält der Bundesrat von «Sicherheitstagen» an der Volksschule, um die Schulungen, gekoppelt an die Lehrpläne, schweizweit besser zu koordinieren?

Begründung

Schulungen in Verkehrssicherheit, Brandschutz sowie Gesundheit und Notfallverhalten nehmen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert ein. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen, resp. bei den Gemeinden, was jedoch zu teils erheblichen Unterschieden in Qualität und Umfang führt. Angesichts neuer Herausforderungen stellt sich die Frage, ob die bestehenden Programme ausreichend koordiniert und wirksam sind. Und ob mit einem «Sicherheitstag» in Zyklus 1, 2 und 3 der Volksschule der Bund eine stärkere Koordinationsrolle übernehmen soll.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Verkehrssicherheit, des Brandschutzes sowie der Gesundheitsförderung und des richtigen Verhaltens in Notfällen für Kinder und Jugendliche. Gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen jedoch bei den Kantonen. Sie entscheiden eigenständig über die Aufnahme entsprechender Inhalte in ihre Lehrpläne und Reglemente. Der Bundesrat äussert sich daher nicht zur Einführung von «Sicherheitstagen» an Primarschulen. Es ist indes festzuhalten, dass mehrere Kantone über formalisierte Strukturen verfügen, um das Schulpersonal im Umgang mit Notfällen zu schulen und die Schülerinnen und Schüler für entsprechende Themen zu sensibilisieren. Zudem bestehen überkantonale Initiativen, die innerhalb des Bildungssystems zur Schulung von Jugendlichen beitragen. Verschiedene private Organisationen stellen Schulen und Lehrpersonen Unterstützungsangebote sowie Unterrichtsmaterialien für die Verkehrserziehung zur Verfügung und bieten entsprechende Kurse an.Im Bereich der Verkehrserziehung beschränkt sich die Rolle des Bundes auf die Förderung, die Finanzierung von Lehrmitteln sowie die finanzielle Unterstützung privater Organisationen, die entsprechende Kurse anbieten. Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS), der unter der Aufsicht des Bundesrates steht, vergibt diese Mittel. Er initiiert nationale Kampagnen und unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche, die von privaten Organisationen in Zusammenarbeit mit Schulen und Polizei umgesetzt werden. Die über den FVS finanzierten Projekte werden regelmässig evaluiert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) übernimmt zudem eine koordinierende Rolle über ein Netzwerk von Sicherheitsbeauftragten, die in den Gemeinden und Städten tätig sind. Was die neuen Mobilitätsformen betrifft, liegt deren Einbezug in die Verkehrserziehung in der Verantwortung der Kantone und der lokalen Bildungsanbieter (Polizei, Präventionsdienste, Schulen). Einige Kantone führen gezielte Kampagnen durch, insbesondere zu E-Trottinetts, beispielsweise der Kanton Waadt. Die BFU veröffentlicht zudem allgemeine Empfehlungen zur Best Practice in der Schweiz, insbesondere zur Nutzung von elektrischen Trendfahrzeugen.