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26.3427 · Motion · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen und alle Gesetzesentwürfe vorzulegen, die notwendig sind, um:

  1. ausländische Online-Plattformen, die ihre Produkte auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen, für die von ihnen verkauften Produkte zur Verantwortung zu ziehen;

  2. die Rücksendung von Waren durch Kundinnen und Kunden an Online-Händler im In- und Ausland zu erschweren und unattraktiver zu machen, sei es im Rahmen des Widerrufsrechts oder aufgrund der Geschäftspolitik der Verkäufer;

  3. zum Beispiel das Recht der Kundinnen und Kunden auf eine versandkostenfreie Rücksendung der bestellten Ware zu verweigern;

  4. die offensichtlichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den in der Schweiz ansässigen Einzelhandelsgeschäften und bestimmten Online-Verkaufsplattformen generell zu verringern, beispielsweise in steuerlicher Hinsicht.

Begründung

Wettbewerb ist gesund.Die neuen Vertriebsmethoden, die sich aus der Digitalisierung und der damit einhergehenden Entwicklung der Transportsysteme ergeben haben, sind eine Tatsache. Diese Motion, mit der gefordert wird, dass der Staat in einer liberalen Wirtschaft Rahmenbedingungen schafft, gäbe es nicht, wenn systematische Auswüchse nicht offensichtlich wären und unweigerlich Folgen hätten. Aus einem gesunden Wettbewerb ist eine Wettbewerbsverzerrung zwischen ausländischen Verkaufsplattformen und Schweizer Plattformen oder Geschäften geworden (steuerliche Aspekte, Verantwortung für das Inverkehrbringen von Produkten, die den Schweizer Normen entsprechen). Von einer für Konsumentinnen und Konsumenten vorteilhaften Handelspolitik ist man zu einem ökologischen Wahnsinn übergegangen, der durch unverständliches Hin- und Herschicken von Paketen rund um den Globus gekennzeichnet ist.

Dies alles geht auf Kosten der kleinen Einzelhandelsgeschäfte, die unsere Quartiere und Dörfer beleben. Darum ist es – leider – notwendig, dass der Staat für ein wirklich gesundes und faires Wettbewerbsumfeld sorgt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Produkte, die von ausländischen Onlineshops in der Schweiz angeboten oder in Verkehr gebracht werden, müssen grundsätzlich die rechtlichen Anforderungen an Produkte in der Schweiz erfüllen. Im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen ist der Import für den Eigengebrauch hingegen vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) ausgeschlossen. Die Durchsetzung der Produktkonformität gegenüber ausländischen Händlern, die ihre Ware auf ihrer Webseite oder auf Online-Marktplätzen anbieten, ist aber aufgrund des Territorialitätsprinzips mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Geltung und Durchsetzung von Produktanforderungen gegenüber ausländischen Onlineshops und Anbietern im Rahmen der aktuell erarbeiteten Revisionen der Bundesgesetze über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) und über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) zu verbessern. Mehrere parlamentarische Vorstösse befassen sich bereits mit der Haftung von Plattformen für in der Schweiz in Verkehr gebrachte Produkte, namentlich die Motionen 26.3338 Flach oder 25.4776 Würth.

2. und 3. Die Gesetzgebung der Schweiz sichert Kundinnen und Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Retouren verursachen im Transport und bei der Vernichtung der Ware gewisse Umweltbelastungen; das erzeugte Verkehrsaufkommen ist jedoch bescheiden. Zusätzliche staatliche Interventionen (wie bspw. eine Kostenpflicht für Retouren) können nicht sicherstellen, dass die Anzahl Retouren und somit die Umweltbelastung massgeblich reduziert würde (vgl. Bericht des Bundesrats «Retouren im Online-Handel: Bundesrat empfiehlt Verzicht auf Regulierung» (2025), https://www.news.admin.ch/de/newnsb/8aN0dFVYBgvKg3Mhe1WsM.

4. Wareneinfuhren in die Schweiz unterliegen grundsätzlich der Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer bei der Einfuhr). Seit 2019 unterliegen auch Kleinsendungen der Inlandsteuer, wenn ein Versandhändler mehr als 100'000 Franken Umsatz mit Kleinsendungen erzielt. Mit der 2025 eingeführten Plattformbesteuerung im Warenhandel sind die Plattformen und nicht die einzelnen Versandhändler für die Warenlieferungen steuerpflichtig.

Der Bundesrat sieht über die laufenden Arbeiten hinaus keinen weiteren Handlungsbedarf.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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