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Schutz der Gewässer vor besonders gefährlichen Pestiziden. Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft?

26.3438 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Anlässlich der Debatte zu vier dringlichen Interpellationen erklärte Bundesrat Rösti sein Vorgehen, für drei besonders giftige Pestizidwirkstoffe vorerst keine verbindlichen Grenzwerte einzuführen. Stattdessen sollen andere Massnahmen den Gewässerschutz stärken. So schreibt der Bundesrat in seiner Antwort zur Ip- 26.3042, dass vom BLV derzeit Massnahmen zur Risikoreduktion durch Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel vorbereitet würden. Abgesehen davon besteht bei den drei diskutierten Wirkstoffen aber offenbar noch weiteres Potenzial für Massnahmen zur Risikoreduktion.

Vor dieser Debatte hatte der Bundesrat auf meine Ip. 26.3042 geantwortet, dass im Austausch mit SBV und KPSD geprüft worden war, ob sich die Zahl der Grenzwertüberschreitungen bei Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron durch zusätzliche Anwendungsvorschriften reduzieren liessen und daraufhin entschieden habe, vorerst keine Grenzwerte zu erlassen.

Zwei der Stoffe, für welche nun kein Grenzwert eingeführt werden soll, Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin, befinden sich seit 2019 beim BLV in einem Überprüfungsverfahren. Je nach Ergebnis können neue Anwendungsvorschriften erlassen, einzelne Anwendungen eingeschränkt oder die Zulassungen der Stoffe widerrufen werden.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Offenbar hat der Bundesrat bei seinem Entscheid eine Güterabwägung gemacht: Gibt es dafür einen Leitfaden? Können die Ergebnisse dieses Prozesses der Güterabwägung eingesehen werden?

  2. Welche Massnahmen zur Risikoreduktion durch Abdrift und Abschwemmung werden durch das BLV vorbereitet? Wann werden sie publiziert und ab wann gelten sie?

  3. Gibt es für die drei Stoffe weitere Massnahmen zur Risikoreduktion? Falls ja, welche sind dies und bis wann werden sie eingeführt? Falls einzelne nicht eingeführt werden sollen, warum nicht?

  4. Warum hat der Bundesrat in dieser Sache SBV und KPSD konsultiert, anstelle von BLW und BLV? Haben Branchenverbände nicht eine fundamental andere Rolle und andere Interessen als zuständige Bundesämter? Können daraus Risiken erwachsen, die der Glaubwürdigkeit der Institutionen abträglich sind? Falls nein, warum nicht?

  5. Warum konkret dauern die Überprüfungsverfahren für die zwei Stoffe bereits rund 7 Jahre? Bis wann werden sie abgeschlossen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Ein Leitfaden für die Güterabwägung besteht nicht. Im Entwurf der Erläuterungen zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), die bis zum 12. März 2026 in der Vernehmlassung war, ist diese Abwägung transparent dargelegt. 2) Um Oberflächengewässer besser zu schützen, werden künftig strengere Anwendungsauflagen für die betroffenen Pflanzenschutzmittel (PSM) verfügt. Einerseits muss eine breitere, bewachsene und unbehandelte Pufferzone gegenüber Oberflächengewässern eingehalten werden. Andererseits müssen technische Massnahmen wie beispielsweise driftreduzierende Düsen oder Massnahmen in der Parzelle oder am Parzellenrand wie beispielsweise Begrünungen umgesetzt werden. Diese Kombinationen an Massnahmen werden in den Weisungen der Zulassungsstelle des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergänzt und voraussichtlich noch dieses Jahr publiziert. Sie sollen ab dem Anbaujahr 2027 gelten. 3) Die drei erwähnten Wirkstoffe sind für die Anwendung als PSM zugelassen. Zudem sind Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin auch in Biozidprodukten sowie Deltamethrin zusätzlich in Tierarzneimitteln zugelassen. Im Rahmen des Aktionsplans PSM (AP PSM) und der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurden diverse Massnahmen zur Reduktion der Gewässerbelastung durch PSM eingeführt. Gemäss dem Zwischenbericht des Bundesrats vom 8. Mai 2024 (www.news.admin.ch > 8. Mai 2024 > Erwiesener Rückgang der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) sind derzeit keine neuen Massnahmen erforderlich. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung der beschlossenen Massnahmen in der Praxis, um das Potenzial für die Risikoreduktion auszuschöpfen. Zentrale Elemente sind dabei die Sanierung der Waschplätze, die Reduktion der Abschwemmung und des Abdrifts, der Ersatz von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotenzial sowie die Stärkung der Beratung. Sind die Risiken für Oberflächengewässer im Jahr 2027 weiterhin nicht annehmbar, kann der Bundesrat den ab 2027 geltenden Absenkpfad festlegen (Art. 6b Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz [LwG, SR 901.1]). Biozidprodukte mit Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin sind bezüglich Auflagen zum Schutz der Gewässer auf dem neusten Stand der Technik. Im Moment sind deshalb für diese Biozidprodukte keine weiteren Massnahmen vorgesehen. Die Erarbeitung von Massnahmen zur Reduktion von Einträgen aus der Anwendung als Tierarzneimittel wurde im Januar 2026 im Rahmen eines von Swissmedic organisierten Runden Tisches gestartet. 4) Bei anspruchsvollen Vorlagen ist ein mehrstufiges Verfahren üblich, bei dem auch wichtige Stakeholder wie Kantone und Verbände sowie Fachleute einbezogen werden (vgl. Antworten des Bundesrates auf die Interpellation Flach 25.3176 «Ist das Rechtsgleichheitsgebot in Vernehmlassungsverfahren zu beachten?» sowie die Dringliche Interpellation Grüne Fraktion 26.3041 «Gewässerschutz unter Druck. Setzt sich der Bundesrat über geltendes Recht hinweg?»). Die genannten Bundesämter konnten sich wie alle Bundesstellen im Rahmen der Ämterkonsultation äussern. 5) Bei der laufenden Überprüfung der beiden Wirkstoffe Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin zeigte sich, dass bei deren Einsatz einerseits erhöhte Risiken für gewisse Organismengruppen auftreten können. Andererseits stellen sie für den Schutz gewisser wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen die letzte zur Verfügung stehende Lösung dar. Auf Grund der grossen Bedeutung der Wirkstoffe nahm die Lösungsfindung für Risikominderungsmassnahmen mehr Zeit in Anspruch. Die Massnahmen sollen nun noch dieses Jahr in die Weisungen des BLV integriert werden (vgl. Antwort auf Frage 2).