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26.3462 · Postulat · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie sich die landwirtschaftlichen Nutzflächen entwickeln, die aufgrund von Umweltmassnahmen genutzt werden oder Nutzungsbeschränkungen unterliegen, und wie sich diese Massnahmen auf die Schweizer Landwirtschaft auswirken. Insbesondere soll der Bericht:

  1. die Nettoverluste an landwirtschaftlichen Flächen im Zusammenhang mit Umweltprojekten sowie mit dem Rodungsersatz erfassen;

  2. die landwirtschaftlichen Flächen, die aufgrund von Umweltanforderungen Betriebsbeschränkungen und -auflagen unterliegen, insbesondere Gewässerraum, Einzugsgebiete und andere Gewässerschutzzonen, ökologische Ausgleichsflächen sowie Objekte, die in den Inventaren des Bundes, der Kantone und der Regionen aufgeführt sind, erfassen;

  3. den Stand der Umsetzung der ökologischen Infrastruktur in den Kantonen darlegen;

  4. die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Verfügbarkeit und Nutzung von Ackerland beurteilen.

Begründung

Umweltmassnahmen und der Rodungsersatz tragen zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei, schränken jedoch mitunter die produktive Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ein. Bislang fehlt ein Überblick über das Ausmass dieser Auswirkungen und über die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Agrarpolitik. Ein systematisches Monitoring würde eine klare Faktengrundlage liefern, um die Auswirkungen der verschiedenen Massnahmen zu beurteilen und eine bessere Abstimmung zwischen Schutz- und Produktionszielen zu gewährleisten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Landwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese beiden Leistungen sind eng miteinander verknüpft. Eine langfristig gesicherte Versorgung bedingt intakte Lebensgrundlagen. Deshalb ist die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch an Umweltauflagen gebunden. So sind die Direktzahlungen an die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises gebunden. Diese Bestimmungen gelten auf der ganzen landwirtschaftlich genutzten Fläche. Heute decken die Betriebe, die den ÖLN erfüllen und mit Direktzahlungen unterstützt werden, 98% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Darüber hinaus gelten weitere Bewirtschaftungseinschränkungen auf besonders sensiblen Standorten wie Zuströmbereiche und Schutzzonen von Trinkwasserfassungen, Streifen entlang von Gewässern, Wäldern und Hecken, Gewässerraum von Oberflächengewässern oder Flächen mit schützenswerter Biodiversität. Eine an den Standort angepasste Landwirtschaft nutzt die agronomischen und ökonomischen Potenziale eines Standortes optimal und hält dabei die Tragfähigkeit der Ökosysteme ein.Das Agrarumweltmonitoring des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zeigt die Entwicklung der Umweltleistungen der Landwirtschaft auf und verbindet die resultierenden Indikatorwerte auch mit der landwirtschaftlichen Flächennutzung und Produktion. Beispielsweise liefern die Indikatoren in den Bereichen Nährstoffe und Energie auch Informationen über die effiziente Nutzung der Ressourcen. Es dient damit als eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfügt über ausgebaute Monitoringsysteme bezüglich der von Umweltauflagen betroffenen Flächen in den Bereichen Gewässerschutz, Boden, Biodiversität und Landschaft sowie Wald. Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion werden bei der Weiterentwicklung der Umweltpolitik systematisch berücksichtigt.Aktuell sind die Kantone an der Umsetzung ihrer Planung betreffend die ökologische Infrastruktur. Sie verfügen dabei über die nötigen Grundlagen, um neben den Naturwerten auch die Potenziale der Standorte für die landwirtschaftliche Produktion zu berücksichtigen. Flächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen werden zunehmend georeferenziert, was die Bestimmung dieser Flächen mit der Zeit ermöglichen wird. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als zweckmässig, die bestehenden Monitoringsysteme aktuell zu erweitern – zumal dadurch ein relevanter Mehraufwand mit beschränktem Zusatznutzen entstehen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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