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26.3545 · Interpellation · 2026-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Eingereicht

Wortlaut

Am 9. Dezember 2021 hat die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) einen Bericht mit Empfehlungen für eine Aktualisierung der Belastungsgrenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm veröffentlicht. Die EKLB wies namentlich darauf hin, dass sich die wissenschaftlichen Grundlagen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm stark weiterentwickelt hätten und die geltenden Grenzwerte teilweise auf Referenzen aus den 1970er- bis 1990er-Jahren beruhten.

Ihre Empfehlungen umfassten namentlich eine Stärkung des Lärmschutzes in der Nacht, eine bessere Berücksichtigung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Störung des Schlafs sowie eine Anpassung der Grenzwerte für mehrere Verkehrslärmarten.

Zur gleichen Zeit hat der Bundesrat die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV) im Hinblick auf die Erleichterung des Wohnungsbaus in lärmbelasteten Gebieten zügig vorangetrieben. Die neuen Bestimmungen sind am 1. April 2026 in Kraft getreten.

Angesichts dessen entsteht der Eindruck, dass der Bundesrat rasch handelt, wenn es darum geht, Hürden für die Verdichtung abzubauen, aber deutlich langsamer, wenn es darum geht, den Schutz der öffentlichen Gesundheit gemäss Empfehlung seiner eigenen Fachkommission zu stärken.

Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie weit sind das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Bundesamt für Umwelt mit der Prüfung der erwähnten Empfehlungen?

  2. Welche ergänzenden Untersuchungen und Abklärungen stehen einer Anpassung der Grenzwerte in der LSV noch im Weg?

  3. Hat der Bundesrat vor, einen Entwurf zur Anpassung der Lärmbelastungsgrenzwerte vorzulegen? Falls ja, bis wann?

  4. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass die Anpassung der LSV zur Erleichterung des Bauens prioritär behandelt wurde, während die Gesundheitsempfehlungen der EKLB mehr als vier Jahre nach ihrer Veröffentlichung nach wie vor nicht konkret umgesetzt sind?