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26.3557 · Interpellation · 2026-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Kriterien veranlassen das Staatssekretariat für Migration (SEM) dazu, Länderinformationen zu überarbeiten, wenn neue Informationen eine wesentliche Entwicklung belegen?
2. Inwiefern berücksichtigt das SEM aktuelle Berichte von den Vereinten Nationen oder anderen unabhängigen Quellen, wenn diese von früheren Einschätzungen abweichen?

3. Verfügt das SEM über ein System, das die Fälle von weggewiesenen Personen nachverfolgt, und inwiefern fliessen die Ergebnisse in die Länderinformationen ein?
4. Auf welcher Grundlage hat das SEM die in seinem Factsheet vom 20. April 2026 erwähnte Rückkehr aus Tansania als freiwillige oder zwangsweise Rückkehr bewertet?

5. Haben die jüngsten Entwicklungen das SEM dazu veranlasst, seine Länderinformationen zu Burundi zu überarbeiten?
6. Wird gegebenenfalls ein Aufschub der Wegweisungen bis zum Abschluss dieser Überarbeitung in Betracht gezogen?

Begründung

Die Schweiz führte 2024 zwangsweise Wegweisungen nach Burundi durch, im November 2025 ab Genf, gefolgt von einem Sonderflug am 21. April 2026 von Zürich nach Bujumbura. Den vorliegenden Daten zufolge war die Schweiz zwischen 2023 und November 2025 eines der wenigen Länder in Europa, das solche Wegweisungen durchführte.

Zahlreiche Organisationen aus der Schweiz und aus Burundi haben die Aussetzung der Wegweisungen gefordert und in diesem Zusammenhang auf eine nachweisliche Verschlechterung der Menschenrechtslage in Burundi verwiesen. Mehrere UN-Organe haben anhaltende Besorgnis über die Gefahren geäussert, denen bestimmte weggewiesene Personen ausgesetzt sind. In mindestens fünf Einzelverfahren haben UN-Vertragsorgane die Schweiz aufgefordert, Wegweisungen vorläufig auszusetzen. Dem UN-Sonderberichterstatter für Burundi wird nach wie vor die Einreise verweigert – eine Situation, die die Schweiz durch ihre Zustimmung zur Resolution A/HRC/60/15 vom 6. Oktober 2025 verurteilt hat.

Am 20. April 2026, am Vorabend des Sonderflugs, veröffentlichte das SEM ein Factsheet, in dem die Rückkehr von burundischen Flüchtlingen aus Tansania als Indikator für eine Verbesserung der Sicherheitslage dargestellt wurde. Informationen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) wiesen jedoch auf eine zwangsweise Rückkehr und ernsthafte Gefahren für die betroffenen Personen hin. Zwei Tage später dokumentierten 26 Organisationen den zwangsweisen Vollzug der Rückkehr.