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26.3574 · Interpellation · 2026-06-04

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Die Durchführung von Strafverfahren gegen ausländische Staatsangehörige für im Ausland begangene Taten stellt das Bundesstrafgericht vor enorme logistische und finanzielle Herausforderungen. Ohne direkten Inlandsbezug summieren sich die Kosten für internationale Ermittlungen, Logistik für Opfer und Zeugen sowie die umfassende unentgeltliche Rechtspflege schnell auf mehrere Millionen Franken. Es muss sachlich diskutiert werden, ob die Schweiz hier nicht überproportional internationale Lasten übernimmt. Zu prüfen ist, ob diese Verfahren aus Gründen der Subsidiarität und Kosteneffizienz nicht durch internationale Gerichtshöfe oder Staaten mit direktem Tatbezug geführt werden sollten, um Doppelspurigkeiten und unverhältnismässige Kosten im Inland zu vermeiden.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Schweiz ein kostenintensives Strafverfahren ohne Inlandsbezug (gemäss Weltrechtsprinzip) selbst führt, anstatt auf eine Überstellung an internationale Strafgerichtshöfe oder Staaten mit Tatbezug hinzuwirken?

2.Wie bewertet der Bundesrat die Verhältnismässigkeit zwischen dem finanziellen Aufwand der Schweiz (häufig Millionen Franken pro Fall) und dem internationalen Nutzen solcher Einzelverfahren im Inland?

3. Welche Vorkehrungen zur Kostenkontrolle und Verfahrensökonomie bestehen bei umfangreichen Völkerstrafverfahren (z.B. Verfahrenskonzentration, Beweisbeschränkung)?

4. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen oder organisatorischen Handlungsbedarf, um Transparenz, Zuständigkeiten und Kostenfolgen bei der Anwendung des Weltrechtsprinzips klarer auszugestalten?

5. Welche Gesamtverfahrenskosten sind bisher angefallen und mit welchen zusätzlichen Kosten ist beim Verfahren des Bundesstrafgerichts SK.2023.23 noch zu rechnen?