26.3692 · Interpellation · 2026-06-17
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eingereicht
Wortlaut
Gemäss öffentlichen Informationen plant das VBS im Rahmen des Projekts TK A – Beschaffungsschritt 5 die Beschaffung moderner Telekommunikationslösungen für die Schweizer Armee. Da bereits eine erste Tranche neuer Systeme beschafft wurde, stellen sich dazu verschiedene Fragen.
Welche Bedeutung misst der Bundesrat beim TK A – Beschaffungsschritt 5 der Sicherstellung von Systemkontinuität, Interoperabilität und der Vermeidung von Schnittstellenrisiken bei?
Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen eines allfälligen Anbieterwechsels auf Zeitplan, Kosten, Ausbildung, Betrieb, Unterhalt und technologische Kohärenz des Gesamtsystems?
Welche Bedeutung haben bereits erbrachte Investitionen und Vorleistungen – insbesondere hinsichtlich Systemintegration, Industrialisierung, Ausbildung und Zusammenarbeit mit Schweizer Industriepartnern – bei der Wahl des geeigneten Beschaffungsverfahrens?
Unter welchen Voraussetzungen sieht das Beschaffungsrecht die Möglichkeit vor, bei der Weiterentwicklung oder Erweiterung bestehender Systeme auf ein freihändiges Verfahren zurückzugreifen?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Wahl des Beschaffungsverfahrens sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Interessen der Armee hinsichtlich Einsatzbereitschaft und Risikominimierung angemessen berücksichtigt werden?
Wie sieht der aktuelle Zeitplan beim Beschaffungsschritt 5 aus?