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26.3710 · Motion · 2026-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die aktuell geltende Bestimmung zur Erteilung von humanitären Visa in den Schweizer Auslandsvertretungen mit dem Ziel, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, abzuschaffen.

Begründung

Mit der Asylgesetzrevision von 2012 wurde die Möglichkeit zur Einreichung von Asylgesuchen bei den Schweizer Botschaften ("Botschaftsasyl") abgeschafft. Dies, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland zu senken und die Schweizer Vertretungen im Ausland, die zahlreiche Gesuche zu bearbeiten hatten zu entlasten, und ihnen wieder erlauben, sich auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.

Weiterhin besteht jedoch die Möglichkeit in den Schweizer Auslandsvertretungen ein "humanitäres Visum" zu beantragen. In der Praxis bewirkt diese Art von Visum die Weiterführung des Botschaftsasyls, denn die meisten Inhaber eines solchen Visums werden in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Dies, zumal in den letzten Jahren die einfache Ankunft in der Schweiz zu einem faktischen Bleiberecht geworden ist. Aufgrund des starken Zustroms von Migranten und die Überlastung der Aufnahmestrukturen in der Schweiz soll diese Art von Visum abgeschafft werden. Zur Behandlung von medizinischen Notfällen in der Schweiz bestehen andere, legale Möglichkeiten für einen vorübergehenden Aufenthalt.