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26.3763 · Interpellation · 2026-06-18

Departement des Innern

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Inwieweit wird er die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung als Teil der nationalen Resilienz strategisch verankern analog zu vergleichbaren, bereits etablierten sicherheitspolitischen Feldern wie der Cybersicherheit?

  2. Wie beurteilt er die sicherheitspolitische Tragweite des Rückbaus schweizerischer und europäischer Produktionskapazitäten für essenzielle Arzneimittel?

  3. Inwiefern besteht ein definierter Zielzustand hinsichtlich gesicherter Beschaffungszugänge bei kritischen Arzneimitteln?

  4. Welche spezifischen Instrumente setzt der Bund ein, um sicherheitspolitisch relevante Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung aktiv zu reduzieren?

  5. Plant er konkret die Sicherstellung europäischer Produktionskapazitäten und Liefervereinbarungen?

  6. In welchem Umfang ist die Schweiz in internationale oder europäische Kooperations- und Absicherungsmechanismen eingebunden, die eine prioritäre Versorgung im Krisenfall gewährleisten sollen?

  7. Wie stellt er sicher, dass sicherheitspolitische Zielsetzungen gegenüber bestehenden Marktlogiken und Zuständigkeitsordnungen effektiv durchgesetzt werden können?

Begründung

Der Bericht der Expertengruppe Versorgungssicherheit (EGV) sowie der Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 ordnen die Versorgung mit Arzneimitteln ausdrücklich dem sicherheitspolitischen Bereich zu. Insbesondere wird empfohlen, Abhängigkeiten von nicht verlässlichen Herstellerländern so weit wie möglich zu reduzieren, da andernfalls ein Verlust strategischer Handlungsfähigkeit der Schweiz drohe.

Gleichzeitig verdichten sich Hinweise auf strukturelle Verwundbarkeiten, namentlich durch die Schliessung von Schweizer Produktionsstätten und den Rückgang europäischer Produktionskapazitäten bei grundlegenden Arzneimitteln.

Die Einordnung der Arzneimittelversorgung als sicherheitspolitisch relevantes Feld erfordert einen systematischeren Umgang mit Abhängigkeiten, Risiken und strategischen Kapazitäten. Dies betrifft nicht nur die operative Versorgung, sondern die Fähigkeit des Staates, unter veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen in ausserordentlichen Lagen die medikamentöse Grundversorgung zu sichern.