26.3767 · Interpellation · 2026-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eingereicht
Wortlaut
Die bisherige Entwicklung – insbesondere im Tessin, wo die ursprüngliche Tilgungsstrategie aufgegeben werden musste – wirft Fragen zur strategischen Steuerung zwischen Bund und Kantonen auf. Verschiedene parlamentarische Vorstösse behandelten bereits Forschung, Bekämpfung und wirtschaftliche Folgen. Weniger geklärt erscheint dagegen die Governance- und Steuerungsebene.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien wird entschieden, ob in einem Kanton oder in einer betroffenen Region eine Tilgungsstrategie oder eine Eindämmungsstrategie verfolgt wird? Wer trifft diese Entscheidung?
Welche verbindlichen Mindeststandards gelten für Kantone bei Monitoring und Bekämpfungsmassnahmen in Befalls- und Pufferzonen — und welche Handlungsspielräume bestehen darüber hinaus? Hält der Bundesrat die bestehenden Mindeststandards für ausreichend?
Welche aktiven Informations- und Kommunikationspflichten gegenüber der Bevölkerung in Befalls- und Pufferzonen sind verbindlich vorgeschrieben — und auf welcher Rechtsgrundlage? Reicht es aus, Informationen auf einer Webseite zu publizieren, oder bestehen weitergehende Bringpflichten?
Wie stellt der Bund eine schweizweit koordinierte und wirksame Umsetzung sicher?
Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der Entwicklung im Tessin für die Prävention und Eindämmung in Regionen, die bisher noch nicht oder erst gering betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Frühwarnsysteme und kantonale Bereitschaftspläne?
In welchen Gremien und anhand welcher Indikatoren wird die Wirksamkeit der nationalen Strategie überprüft — und in welchen Abständen?
Welchen Bedarf sieht der Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für eine wirksamere nationale Steuerung anzupassen — insbesondere im Hinblick auf verbindlichere Bundesvorgaben für Mindeststandards und Vollzugskontrolle gegenüber den Kantonen?