26.3774 · Motion · 2026-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftrag, die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Signalisation im Schweizer Strassennetz deutlich vereinfacht und auf das notwendige Minimum reduziert wird.
Die Signalisationsvorschriften sind so zu überarbeiten, dass im Schweizer Strassennetz ein klar strukturiertes und einheitliches Temporegime als Regelfall gilt und die Anzahl der Verkehrsschilder deutlich reduziert wird.
Dabei sollen insbesondere folgende Regelgeschwindigkeiten als grundsätzlich geltend festgelegt werden:
30 km/h auf Quartier- und Wohnstrassen
50 km/h innerorts und auf Hauptverkehrsachsen
80 km/h ausserorts
100 km/h auf Nationalstrassen
120 km/h auf Autobahnen
Abweichungen von diesen Regelgeschwindigkeiten sollen nur dort signalisiert werden, wo sie aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Baustellen oder aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zwingend erforderlich sind.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Anpassungen insbesondere im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie in der Signalisationsverordnung (SSV) zu unterbreiten.
Begründung
Die heutige Signalisation im Schweizer Strassennetz ist vielerorts überladen und unübersichtlich. Eine stetig zunehmende Anzahl von Verkehrszeichen, Wiederholungen und Zusatztafeln führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern lenkt die Verkehrsteilnehmenden ab und schwächt die Akzeptanz der Verkehrsregeln.
Ein einfaches, landesweit einheitliches Temporegime erhöht die Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit der Regeln. Verkehrsteilnehmende sollen sich auf wenige, klar definierte Grundgeschwindigkeiten verlassen können, ohne dass jede Strecke mehrfach signalisiert werden muss.
Eine konsequente Schilderentrümpelung:
erhöht die Verkehrssicherheit durch bessere Wahrnehmung der wirklich relevanten Signale
reduziert Kosten für Erstellung, Unterhalt und Ersatz von Verkehrsschildern
entlastet Kantone und Gemeinden administrativ
verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
Die Motion verfolgt ausdrücklich keine generelle Tempoverschärfung, sondern eine Vereinfachung und Systematisierung der bestehenden Regelungen. Abweichungen bleiben dort möglich, wo sie sachlich begründet sind.