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26.3775 · Motion · 2026-06-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen und finanziellen Grundlagen so anzupassen, dass die Kosten von bewaffneten und unbewaffneten Auslandeinsätzen der Schweizer Armee künftig nicht mehr dem Armeebudget, sondern den Krediten der internationalen Zusammenarbeit beziehungsweise der Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung belastet werden.

Davon ausgenommen sind Einsätze, die unmittelbar der Ausbildung, der Einsatzbereitschaft oder der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee dienen und deren überwiegender Nutzen im Interesse der Landesverteidigung liegt.

Begründung

Die Schweizer Armee steht vor erheblichen Herausforderungen. Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich verschärft, gleichzeitig bestehen in der Armee weiterhin Defizite bei Ausrüstung, Munition, Infrastruktur und Personalbeständen. Jeder Franken, der für Aufgaben ausserhalb des Kernauftrags der Landesverteidigung eingesetzt wird, fehlt letztlich bei der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.

Auslandeinsätze der Armee werden regelmässig mit Friedensförderung, Stabilisierung, humanitärer Unterstützung oder Entwicklungszusammenarbeit begründet. Diese Ziele gehören jedoch primär in den Bereich der internationalen Zusammenarbeit und nicht in den Verteidigungshaushalt.

Wer solche Einsätze als Beitrag zur internationalen Solidarität, zur Entwicklungszusammenarbeit oder zur Friedensförderung betrachtet, soll deren Kosten konsequenterweise auch den entsprechenden Budgets belasten. Dadurch wird Transparenz geschaffen und sichtbar gemacht, welche Mittel tatsächlich für die Verteidigung der Schweiz und welche für internationale Engagements eingesetzt werden.

Die Motion führt nicht zwingend zu einer Reduktion oder Abschaffung bestehender Auslandeinsätze. Sie sorgt jedoch dafür, dass die Finanzierung verursachergerecht erfolgt und das Armeebudget auf seinen eigentlichen Kernauftrag fokussiert bleibt: den Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

Wenn ein Auslandseinsatz als Entwicklungshilfe oder Friedensförderung verkauft wird, dann soll er auch aus dem entsprechenden Topf bezahlt werden; und nicht zulasten der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.